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Viele Münchner betroffen

BGH-Urteil: Untermiete darf nicht teurer sein als Hauptmiete

Stand 28.01.26 - 15:29 Uhr

Der BGH hat entschieden: Untermieten dürfen nicht teurer sein als die eigene Miete. Kosten decken statt Gewinne erzielen!

BGH-Urteil: Untermiete darf nicht teurer sein als Hauptmiete
 ©Foto: Pexels

Was das BGH-Urteil für Mieter bedeutet

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein wegweisendes Urteil gefällt, das Mietern in Deutschland betrifft. Ab sofort ist es untersagt, eine Wohnung teurer unterzuvermieten, als man selbst dafür zahlt. Diese Entscheidung soll sicherstellen, dass Untermieten genutzt werden, um die eigenen Kosten zu decken, nicht um Gewinne zu erzielen.

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Der Hintergrund des Urteils

In dem verhandelten Fall hatte ein Mieter in Berlin die Wohnung untervermietet und dafür mehr als das Doppelte der eigenen Mietkosten verlangt. Die Vermieterin reagierte mit einer Kündigung. Der Fall landete vor dem BGH, der nun ein klares Signal setzt: Die Untermiete darf nicht zur Profitquelle werden.

Dieses Urteil hat sowohl für Mieter als auch für Vermieter erhebliche Auswirkungen.

Was Mieter beachten sollten

Mieter, die ihre Wohnung untervermieten möchten, sollten nun besonders darauf achten, dass die Untermiete die eigene Miete nicht übersteigt. Es geht darum, die eigenen Wohnkosten zu decken, nicht Gewinne zu erzielen.

Tipps zur Untermiete

  • Kalkuliere genau: Stelle sicher, dass die Untermiete nicht die eigene Miete übersteigt.
  • Offenheit: Informiere den Vermieter über die Untermietpläne und hole seine Zustimmung ein.
  • Verträge: Schließe einen schriftlichen Untermietvertrag, um Missverständnisse zu vermeiden.

Vermieter können sich auf das BGH-Urteil berufen, um überhöhte Untermieten zu verhindern. Sollten sie feststellen, dass ein Mieter zu hohe Untermieten verlangt, können sie Maßnahmen ergreifen, die bis zur Kündigung des Mietvertrags reichen.

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