Bayerische Corona-Strategie
Veranstaltungen & Sport: Diese Lockerungen gelten ab dem 15. Juli
Stand 14.07.20 - 15:43 Uhr
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Bayerns Regierung hat erneut Lockerungen in den Bereichen Veranstaltungen und Sport verkündet. Was sich ab dem 15. Juli ändert - hier im Überblick.
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Neue Corona-Regeln in Bayern
Das Coronavirus Infektionsgeschehen in Bayern hat sich in den letzten Wochen weiterhin positiv entwickelt. Die Obergrenze von mehr als 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen wird bayernweit in keinem Landkreis und in keiner Stadt überschritten. Die bayerische Regierung hat sich daher zu weiteren Lockerungen ab dem 15. Juli entschlossen.
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Lockerungen im Bereich Veranstaltungen
Bei kulturellen Veranstaltungen und in Kinos sind ab dem 15. Juli höhere Personenzahlen zugelassen:
- bei zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen erhöht sich die erlaubte Zahl auf 400 Personen im Freien bzw. 200 Personen in geschlossenen Räumen
- ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze auf 200 Personen im Freien bzw. 100 Personen in geschlossenen Räumen.
Neu ist außerdem, dass ab dem 15. Juli auch beruflich oder dienstlich veranlasste Veranstaltungen (z.B. Tagungen oder Kongresse) erlaubt sind, unter den gleichen Bedingungen wie kulturelle Veranstaltungen.Â
Ebenfalls zugelassen werden ab dem 15. Juli Märkte ohne Volksfestcharakter im Freien (z.B. kleinere, traditionelle Kunst- und Handwerkermärkte, Töpfermärkte oder Flohmärkte), unter Einhaltung der Maskenpflicht, des Mindestabstands zwischen den Ständen. Untersagt bleiben Festzelte und Partymusik, Veranstalter müssen ein Schutz und Hygienekonzept erstellen.
Lockerungen im Bereich Sport
Bei Sport-Wettkämpfen in geschlossenen Räumen erhöht sich die Zahl der Teilnehmer wie folgt (Zuschauer bleiben weiterhin ausgeschlossen):
- bei gekennzeichneten Plätzen oder klar voneinander abgegrenzten Aufenthaltsbereichen auf 200 Personen
- im Übrigen auf 100 Personen.
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