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Schule in Corona-Zeiten

Schulstart in Bayern: Das sind die neuen Corona-Regeln

Stand 01.09.21 - 11:14 Uhr

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In knapp zwei Wochen starten Bayerns Schüler und Schülerinnen ins neue Schuljahr. Welche neuen Corona-Regeln für den künftigen Schulalltag gelten, erfährst du hier.

Schulstart in Bayern: Das sind die neuen Corona-Regeln

Foto: Shutterstock

Diese Regeln gelten nach Ferienende an bayrischen Schulen

Am 14. September 2021 beginnt das neue Schuljahr in Bayern. Der Unterricht soll wieder in Präsenz stattfinden. Damit die Sicherheit der Schüler und Lehrer gewährleistet werden kann, müssen gewissen Bedingungen und Regeln an bayrischen Schulen eingehalten werden. Im Folgenden findest du einen Überblick und die wichtigsten Infos dazu.

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Sicherheit an Schulen durch Corona-Tests

Um das Infektionsgeschehen an Schulen so klein wie möglich zu halten, werden regelmäßige Corona-Tests durchgeführt. An Grundschulen sollen sich Schüler zweimal in der Woche in Form von PCR Pool Lolli-Tests testen. An weiterführenden Schulen sollen dreimal in der Woche Antigen-Schnelltests bereitgestellt werden.

Maskenpflicht im Unterricht, auch am Platz

Eine Neuerung der Regeln ist die Maskenpflicht, die erstmal bis zum 1. Oktober auch am Platz und während des Unterrichts gilt. In Grundschulen reichen dabei einfache Stoffmasken aus. Ab Jahrgangsstufe 5 und für alle Lehrkräfte ist eine medizinische Maske verpflichtend.

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Inzidenzwert verliert Bedeutung für Schulen

Nachdem der Inzidenzwert ab sofort durch eine Krankenhausampel ersetzt wird, die sich nach den jeweiligen Belegungen richtet, ist er auch für Schulen nicht mehr entscheidend. Bisher diente der Inzidenzwert 100 als Grenze zwischen Präsenz- und Wechselunterricht. Dieser Grenzwert entfällt. Zu möglichen Einschränkungen kann jedoch ein Umsprung der Krankenhausampel auf Gelb oder Rot führen. Die genauen Maßnahmen für die jeweiligen Stufen stehen bisher aber noch nicht fest.

Geänderte Quarantäne-Regelung

Die bisher geltende Quarantäne Regelung wurde ebenfalls an die aktuelle Situation angepasst. Es soll nun mehr in einzelnen Fällen beschlossen werden wer, wann in Quarantäne gehen muss. Damit sollen die zur Quarantäne verpflichteten Personen minimiert werden. Wenn es also einen positiven Fall in einer Klasse gibt, muss in Zukunft nicht mehr die ganze Klasse zu Hause bleiben. Die Quarantänezeit verkürzt sich außerdem auf 5 Tage.

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