Coronakrise
Regierungsbeschluss: Die bundesweite Notbremse kommt
Stand 13.04.21 - 11:55 Uhr
0
Die Regierung hat soeben die bundesweite Notbremse beschlossen. Was das bedeutet - alle Infos hier.
Foto: dpa
Das Infektionsschutzgesetz wird entsprechend geändert
Berlin (dpa) – Das Bundeskabinett hat die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag in Berlin. Damit müssen sich die Menschen in weiten Teilen Deutschlands auf Ausgangsbeschränkungen und geschlossene Läden nach bundesweit verbindlichen Vorgaben einstellen.
- Anzeige -Stundenlang war unter Hochdruck über die Regelungen verhandelt worden. Nach dem Kabinettsbeschluss soll das Gesetz möglichst in einem beschleunigten Verfahren vom Bundestag beschlossen werden und den Bundesrat passieren. Allerdings ist die ausdrückliche Zustimmung der Länderkammer nicht erforderlich. Der Bundesrat könnte allenfalls Einspruch erheben.
Das bedeutet die bundesweite Notbremse im Detail
Die sogenannte Bundes-Notbremse soll für alle Landkreise und kreisfreien Städte gelten, in denen der Inzidenzwert bei mehr als 100 Neuinfektionen binnen der vergangenen sieben Tage liegt, umgerechnet auf 100 000 Einwohner.
Nächtliche Ausgangssperre
Bundesweit soll von 21.00 bis 5.00 Uhr der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung oder eines dazugehörigen Gartens im Grundsatz nicht erlaubt sein. Dies soll nicht gelten, wenn der Aufenthalt etwa der Versorgung von Tieren oder der Berufsausübung dient.
- Anzeige -Kontaktbeschränkungen
In einem neuen Paragrafen 28b des Infektionsschutzgesetzes soll ferner festgelegt werden, dass private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum dann nur gestattet sind, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person einschließlich dazugehörender Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres teilnehmen. Bei Todesfällen sollen bis zu 15 Personen zusammenkommen dürfen.
Schließungen
Unter anderem dürfen bei einer höheren Inzidenz zudem die meisten Läden und die Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie die Gastronomie nicht öffnen. Ausgenommen werden sollen der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte. Hier sollen Abstand- und Hygienekonzepte gelten.
Geöffnet werden dürften laut dem Beschluss Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen sowie Friseurbetriebe – jeweils mit Maske.
- Anzeige -Gastronomie
Geöffnet werden dürfen Speisesäle in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen, gastronomische Angebote in Beherbergungsbetrieben, die ausschließlich der Bewirtung zulässig beherbergter Personen dienen, Angebote für obdachlose Menschen, die Bewirtung von Fernbusfahrerinnen und Fernbusfahrern sowie Fernfahrerinnen und Fernfahrern und nicht-öffentliche Kantinen. Auch die Auslieferung von Speisen und Getränken sowie deren Verkauf zum Mitnehmen soll weiter erlaubt sein.
Sport
Die Ausübung von Sport soll nur in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten erlaubt sein. Sie sollen allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden dürfen. Ausnahmen gibt es auch weiter für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler und der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader, aber weiter nur ohne Zuschauer.
Tourismus
Übernachtungsangeboten zu touristischen Zwecken sollen bei entsprechenden Inzidenzen in einer Region aber untersagt sein.
Schulen
An Schulen soll Präsenzunterricht nur mit zwei Coronatests pro Woche gestattet werden. Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz 200, soll Präsenzunterricht untersagt werden.
Unternehmen
Neben der Novelle des Infektionsschutzgesetzes hat das Kabinett auch eine Pflicht für Angebote von Coronatests in Unternehmen auf den Weg gebracht. Der Entwurf einer geänderten Arbeitsschutzverordnung sieht vor, dass die Unternehmen ihren Beschäftigten in der Regel einmal in der Woche Tests zur Verfügung stellen.
Bleib immer bestens informiert! Mit unserem kostenlosen 95.5 Charivari-Newsletter verpasst du keine Highlights mehr. Von Top-Konzerten über exklusive Gewinnspiele bis hin zu Einblicken in Larissa Lannert live - wir liefern dir wöchentlich alles Wichtige direkt in dein Postfach.
Mehr Beiträge und Themen
München bewirbt sich um das Champions-League-Finale 2028 in der Allianz Arena. Die UEFA entscheidet im September.
Bayern gewinnt in Heidenheim. Doch nach dem Spiel dreht sich alles um Jamal Musiala.
Polizeischuss in Schwabing: Ein 14-Jähriger mit Softair-Waffe wurde schwer verletzt. Das LKA ermittelt.
Neue Details zum Dreamliner-Zwischenfall in München zeigen, wie ernst die Lage am Flughafen wirklich war.
100 Tage im Amt: Krause setzt erste Akzente, doch Wohnen, Verkehr und Geldsorgen drücken weiter.
Urteil in München: Nach dem Auto-Anschlag auf eine Verdi-Demo erhält der Täter die Höchststrafe.
Am Starnberger See fallen wegen Niedrigwasser vier Haltestellen aus. Fahrgäste müssen ihre Touren neu planen.
Bayern steht ein sehr heißer Dienstag bevor. Danach steigt das Risiko für Gewitter und Waldbrände.
34-Jähriger stirbt nach Festnahme in München. LKA und Staatsanwaltschaft ermitteln.
Im Englischen Garten half die Feuerwehr München einem Mann mit schwerer Atemnot nach einem Insektenstich.
DESK
Waymo plant fahrerlose Taxis in München: Erste Testfahrten starten bald, der öffentliche Robotaxi-Dienst soll Ende 2027 folgen.
Mondfinsternis über Bayern: Warum sich frühes Aufstehen diesmal lohnt
Im Tierpark Hellabrunn leben jetzt Kirk-Dikdiks. Die Mini-Antilopen sind am Isar-Eingang zu sehen.
Italien plant 75 Euro Strafe für Fußgänger mit Smartphone auf der Straße. Noch ist die Regel nicht beschlossen.
Trinkgeld per Karte sorgt für Kritik: Viele Gäste fühlen sich durch Bezahlterminals unter Druck gesetzt.
Die Wiesn 2026 in München ist einen Monat vor dem Start gut vorbereitet. SWM und MVG sichern Strom, Trinkwasser und die Anreise zur Theresienwiese.
Neue Regeln in Laim: Welche S-Bahnen halten, wo ihr umsteigen müsst und was beim Ticket gilt.












