Coronakrise
Regierungsbeschluss: Die bundesweite Notbremse kommt
Stand 13.04.21 - 11:55 Uhr
0
Die Regierung hat soeben die bundesweite Notbremse beschlossen. Was das bedeutet - alle Infos hier.
Foto: dpa
Das Infektionsschutzgesetz wird entsprechend geändert
Berlin (dpa) – Das Bundeskabinett hat die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag in Berlin. Damit müssen sich die Menschen in weiten Teilen Deutschlands auf Ausgangsbeschränkungen und geschlossene Läden nach bundesweit verbindlichen Vorgaben einstellen.
- Anzeige -Stundenlang war unter Hochdruck über die Regelungen verhandelt worden. Nach dem Kabinettsbeschluss soll das Gesetz möglichst in einem beschleunigten Verfahren vom Bundestag beschlossen werden und den Bundesrat passieren. Allerdings ist die ausdrückliche Zustimmung der Länderkammer nicht erforderlich. Der Bundesrat könnte allenfalls Einspruch erheben.
Das bedeutet die bundesweite Notbremse im Detail
Die sogenannte Bundes-Notbremse soll für alle Landkreise und kreisfreien Städte gelten, in denen der Inzidenzwert bei mehr als 100 Neuinfektionen binnen der vergangenen sieben Tage liegt, umgerechnet auf 100 000 Einwohner.
Nächtliche Ausgangssperre
Bundesweit soll von 21.00 bis 5.00 Uhr der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung oder eines dazugehörigen Gartens im Grundsatz nicht erlaubt sein. Dies soll nicht gelten, wenn der Aufenthalt etwa der Versorgung von Tieren oder der Berufsausübung dient.
- Anzeige -Kontaktbeschränkungen
In einem neuen Paragrafen 28b des Infektionsschutzgesetzes soll ferner festgelegt werden, dass private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum dann nur gestattet sind, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person einschließlich dazugehörender Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres teilnehmen. Bei Todesfällen sollen bis zu 15 Personen zusammenkommen dürfen.
Schließungen
Unter anderem dürfen bei einer höheren Inzidenz zudem die meisten Läden und die Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie die Gastronomie nicht öffnen. Ausgenommen werden sollen der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte. Hier sollen Abstand- und Hygienekonzepte gelten.
Geöffnet werden dürften laut dem Beschluss Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen sowie Friseurbetriebe – jeweils mit Maske.
- Anzeige -Gastronomie
Geöffnet werden dürfen Speisesäle in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen, gastronomische Angebote in Beherbergungsbetrieben, die ausschließlich der Bewirtung zulässig beherbergter Personen dienen, Angebote für obdachlose Menschen, die Bewirtung von Fernbusfahrerinnen und Fernbusfahrern sowie Fernfahrerinnen und Fernfahrern und nicht-öffentliche Kantinen. Auch die Auslieferung von Speisen und Getränken sowie deren Verkauf zum Mitnehmen soll weiter erlaubt sein.
Sport
Die Ausübung von Sport soll nur in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten erlaubt sein. Sie sollen allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden dürfen. Ausnahmen gibt es auch weiter für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler und der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader, aber weiter nur ohne Zuschauer.
Tourismus
Übernachtungsangeboten zu touristischen Zwecken sollen bei entsprechenden Inzidenzen in einer Region aber untersagt sein.
Schulen
An Schulen soll Präsenzunterricht nur mit zwei Coronatests pro Woche gestattet werden. Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz 200, soll Präsenzunterricht untersagt werden.
Unternehmen
Neben der Novelle des Infektionsschutzgesetzes hat das Kabinett auch eine Pflicht für Angebote von Coronatests in Unternehmen auf den Weg gebracht. Der Entwurf einer geänderten Arbeitsschutzverordnung sieht vor, dass die Unternehmen ihren Beschäftigten in der Regel einmal in der Woche Tests zur Verfügung stellen.
Bleib immer bestens informiert! Mit unserem kostenlosen 95.5 Charivari-Newsletter verpasst du keine Highlights mehr. Von Top-Konzerten über exklusive Gewinnspiele bis hin zu Einblicken in Larissa Lannert live - wir liefern dir wöchentlich alles Wichtige direkt in dein Postfach.
Mehr Beiträge und Themen
Tempo 50 oder Tempo 30 auf der Landshuter Allee? Jetzt gab es ein neues Urteil am Münchner Verwaltungsgericht.
Am Faschingsdienstag wird es besonders bunt im Tierpark: verkleidete Kinder bis 14 Jahre kommen kostenlos in den Tierpark Hellabrunn.
Am Handy mit einem Klick die Steuererklärung machen? Was lange wie ein unerfüllbarer Wunsch klang, soll ab Juli möglich werden. Zumindest für die ersten Nutzerinnen und Nutzer in Deutschland.
Wie ein Kühlschrank auf minus 273 Grad für Hoffnung auf staufreie Städte und schnellere Medikamentenforschung sorgt. Und warum Bankdaten trotzdem noch sicher sind.
Am 14. Februar, werden zu einer Kundgebung gegen das iranische Regime bis zu 100.000 Teilnehmer:innen erwartet. Wird diese Zahl erfüllt, handelt es sich um die drittgrößte Demonstration der Münchner Stadtgeschichte.
Rund um den Bayerischen Hof in der Innenstadt gelten an diesem Wochenende umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen, dazu kommen Verkehrseinschränkungen, Umleitungen im Nahverkehr und mehrere Großdemonstrationen.
Mitte Juni startet das beliebte Sommer Tollwood 2026 - neben tollen Musik-Acts gibt es wie immer viel zu entdecken.
Wer darf wählen, wer kann kandidieren und wie funktioniert die Stimmabgabe – auch per Briefwahl? Hier findest du die wichtigsten Informationen im Überblick.
Rückruf bei BMW: Brandgefahr durch fehlerhafte Starter. Erfahre, welche Modelle betroffen sind und wie du prüfen kannst, ob dein Auto dazugehört.
In mehreren Wohngebieten in Unterschleißheim sind Vermietungen über Plattformen wie Airbnb oder die Nutzung als Ferienwohnung künftig verboten. Ziel der Maßnahme: den angespannten Wohnungsmarkt entlasten und Leerstand verhindern.
DESK
„All good things come to an end.“ Nach fast zehn Jahren muss der Blitz Music Club nun seine Türen schließen.
Die Debatte über Social-Media-Verbote für Kids läuft auf Hochtouren. Allen voran schaltet sich der Kanzler ein. Doch kann ein Verbot alleine ausreichen?
Hunderttausende Pendler müssen in München kommende Woche schon wieder nach Alternativen zum ÖPNV suchen.
Es geht wieder los: die Starkbierfeste in München. Wir zeigen dir, wo sie stattfinden und wann du dabei sein kannst.
Im Urwaldhaus klammert sich das Schimpansenbaby an Mama Zenta und wirft erste neugierige Blicke – ein niedlicher Anblick für Gäste im Münchner Tierpark Hellabrunn.
Ein Gericht ordnet an, dass an der Landshuter Allee in München langsamer gefahren werden muss. Trotzdem will der Oberbürgermeister erst mal nichts ändern. Jetzt erhöht die Gegenseite den Druck.
Hast du schon mal was richtig Cooles bei einer Versteigerung ergattert? Am 25. Februar 2026 hast du wieder die Chance! Die MVG versteigert jede Menge Fundsachen, die in U-Bahn, Tram und Bus liegengeblieben sind.