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Coronavirus in Bayern

Offiziell beschlossen: Diese Lockerungen gelten ab dem 1. März

Stand 25.02.21 - 13:10 Uhr

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Das bayerische Kabinett hat heute weitere Lockerungen der Corona-Bestimmungen in Bayern beschlossen. Einige Läden und Geschäfte dürfen ab Montag wieder öffnen.

Offiziell beschlossen: Diese Lockerungen gelten ab dem 1. März

© Foto: dpa

Die Läden in Bayern dürfen ab Montag öffnen

In Bayern dürfen am 1. März nicht nur die Friseure wieder öffnen, dies hat das Kabinett am heutigen Dienstag beschlossen. 


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Folgende Geschäfte und Dienstleistungen dürfen am Montag, 1. März, wieder öffnen

  • Friseure
  • Fußpflege
  • Maniküre
  • Gesichtspflege
  • Gärtnereien
  • Gartenmärkte 
  • Blumenläden
  • Baumschulen
  • Baumärkte
  • Musikschulen im Einzelunterricht (Inzidenz unter 100)

Die Hygiene- und Abstandsregeln in den Betrieben muss eingehalten werden. Wie bisher gilt, dass 10qm pro Kunde bei Geschäften unter 800qm – darüber 20qm pro Kunde zur Verfügung stehen müssen.

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Kitagebühren werden auch im März übernommen

Für Eltern, die ihre Kinder derzeit nicht in die Kitas und Mittagsbetreuungen bringen, werden wie schon im Januar und Februar auch im März 2021 die Elternbeiträge ersetzt, wenn die Kinder(not)Betreuung an monatlich höchstens fünf Tagen in Anspruch genommen wird.

Die Pauschalbeträge orientieren sich weiterhin an den Erfahrungswerten für moderate und angemessene Elternbeiträge (Krippe 300 Euro, Kindergarten 50 Euro, Hort 100 Euro, Kindertagespflege 200 Euro, Mittagsbetreuung bis ca. 14 Uhr 68 Euro, Mittagsbetreuung bis spät. 16 Uhr 110 Euro). Dieser Beitragsersatz wird zu 30 Prozent von den Kommunen und zu 70 Prozent vom Freistaat Bayern übernommen.

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