Corona-Notbremse endet
Öffnungen in München ab Dienstag
Aktualisiert 10.05.2021 - 10:41 Uhr
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Der Inzidenzwert der Stadt München liegt den fünften Tag in Folge stabil unter 100. Das heißt: die Notbremse endet, ab Dienstag gibt es Öffnungen! Die neuen Regelungen hier im Überblick.
Foto: Shutterstock
Die neuen Regelungen für München im Überblick
Ab Dienstag, 11.5.2021, wird die Notbremse für die Stadt München aufgehoben. Da der Münchner Inzidenzwert am Sonntag, 9.5. zum fünften Mal in Folge den Grenzwert von 100 nicht überschritten hat, hat die Stadt entsprechend der stabilen Inzidenzwerte eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Innerhalb von nur etwas mehr als einer Woche ging es von 131,6 auf nun 84,9 (Stand 10.05.2021). Was sich konkret ändert und was wann wieder öffnen darf:
- Anzeige -Das ändert sich ab Dienstag, 10. Mai 2021 in München:
Laut KVR greift in der Stadt München ab Dienstag, 11. Mai 2021, 0 Uhr, wieder die Inzidenzeinstufung „50-100“. Im Einzelnen bedeutet das folgende Lockerungen:
Private Zusammenkünfte sind wieder möglich für die Angehörigen des eigenen Hausstands und eines weiteren Hausstands, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt (Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet). Die Regelungen zur Kontaktbeschränkung finden keine Anwendung auf vollständig gegen Corona geimpfte Personen ab Tag 15 nach der abschließenden Impfung sowie Genesene mit einem positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und höchsten 6 Monate zurückliegt. Bei privaten Treffen, bei denen sowohl geimpfte oder genesene als auch sonstige Personen teilnehmen, bleiben geimpfte und genesene Personen bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer unberücksichtigt.
Die nächtliche Ausgangssperre wird aufgehoben, d.h. auch in der Zeit zwischen 22 Uhr und 5 Uhr dürfen wir in München wieder das Haus verlassen.
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In den Ladengeschäften sind mit vorheriger Terminbuchung und Registrierung zur Kontaktnachverfolgung wieder Terminshopping-Angebote („Click & Meet“) zugelassen. Die Testpflicht entfällt. Auch können wieder mehr Kunden gleichzeitig im Laden sein (ein Kunde je 10 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmetzer der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 Quadratmeter für den 800 Quadratmeter übersteigenden Teil der Verkaufsfläche).
Neben Friseuren und Fußpflege sind auch andere körpernahe Dienstleistungen wieder zulässig. Die Testpflicht entfällt auch hier.
Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten können mit Beschränkung der Besucherzahl und vorheriger Terminbuchung sowie Registrierung zur Kontaktnachverfolgung wieder öffnen.
Kontaktfreier Sport ist mit maximal 5 Personen aus 2 Haushalten und in Gruppen von bis zu zwanzig Kindern bis 14 Jahren im Freien möglich.
Die Nutzung von Fitnessstudios ist unter freiem Himmel und für kontaktfreien Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen erlaubt.
- Anzeige -An den Schulen findet wieder für alle Jahrgangsstufen Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand von 1,5 Metern statt. Für die Jahrgangsstufen 1 bis 3 der Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 und 6 der Förderschulen gilt dies bereits ab 10. Mai.
Die Kinderbetreuung erfolgt nicht mehr im Notbetrieb, sondern im eingeschränkten Regelbetrieb in festen Gruppen.
An Musikschulen ist Instrumental- und Gesangsunterricht als Einzelunterricht wieder zugelassen, auch Angebote der außerschulischen beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Angebote der Erwachsenenbildung sind wieder in Präsenzform möglich.
Das ändert sich ab Mittwoch, 11. Mai 2021 in München:
Anders sieht es für den Besuch im Biergarten oder im Kino aus: Hier greift Paragraf 27 der Verordnung für "weitere Öffnungen". Auf Nachfrage der Stadt teilte das Gesundheitsministerium mit, dass hier zwei Tage zur Umsetzung eingeplant sind. Außerdem ist eine Allgemeinverfügung der Stadt notwendig, die diese am Montag vorlegen wird. Das heißt: ab Mittwoch, 12.5., kommen in München weitere Öffnungen hinzu:
Die Außengastronomie (und somit auch die Biergärten), Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos dürfen ab diesem Tag wieder öffnen. Dabei müssen Personen aus mehr als einem Haushalt an einem Tisch einen negativen Coronatest vorlegen. Und auch kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel wird ab Mittwoch in München wieder möglich sein.
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