Coronavirus in Bayern
Neue Regeln zur Maskenpflicht in Münchner Innenstadt
Stand 10.03.21 - 16:00 Uhr
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Aktuell gibt es eine Maskenpflicht für den öffentlichen Verkehr und den Einzelhandel, darüber hinaus auch in der Münchner Innenstadt - diese wurde jetzt erneut angepasst.
© Foto: shutterstock
Maskenpflicht in der Innenstadt gilt ab sofort von 9 bis 21 Uhr
Aufgrund aktueller Rechtsprechung wird die zeitliche Geltungsdauer der Maskenpflicht in der Münchner Innenstadt angepasst.
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Ab heute, 10. März, gilt die Maskenpflicht auf den festgelegten Begegnungsflächen der Münchner Innenstadt täglich in der Zeit von 9 bis 21 Uhr.
Das dortige Alkoholkonsumverbot gilt unverändert ganztägig von 0 bis 24 Uhr.
Es besteht zwischen 9 und 21 Uhr eine generelle Maskenpflicht in:
- der Altstadt-Fußgängerzone einschließlich Sendlinger-Tor-Platz,
- Rosental zwischen Sendlinger Straße und Rindermarkt,
- Rindermarkt, Viktualienmarkt,
- Dienerstraße, Schrammerstraße, Landschaftstraße,
- im Tal sowie in der Schützenstraße.
Auf die Maskenpflicht wird an den Zugängen zu den jeweiligen Bereichen mit Schildern hingewiesen.
Im öffentlichen Personennahverkehr sowie beim Einkaufen, während der Gottesdienste, beim Besuch von Arztpraxen und in den Alten- und Pflegeheimen müssen auf Beschluss der bayerischen Staatsregierung verpflichtend FFP2-Masken getragen werden.
Für Kinder unter 15 Jahren ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausreichend, Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Tragepflicht befreit.
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In München wurden für Dienstag, 9. März, 174 neue Corona-Fälle und ein weiterer Todesfall gemeldet. Insgesamt sind in der Landeshauptstadt damit bislang 55.160 Infektionen bestätigt. In dieser Zahl enthalten sind 52.488 Personen, die bereits genesen sind, sowie insgesamt 1.100 Todesfälle.
Die 7-Tage-Inzidenz für München beträgt laut RKI 55,4 (Stand 10.3.).
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