Coronavirus in München
Maske und Sonnenbrille: Verstoße ich gegen das Vermummungsverbot?
Stand 08.05.20 - 21:27 Uhr
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Seit dem 27. April gilt in Bayern die Maskenpflicht in Geschäften und dem Nahverkehr. Aber darf ich auch mit Maske eine Sonnenbrille tragen? Oder verstößt das gegen das Vermummungsverbot?
© Foto: shutterstock
Maskenpflicht vs. Vermummungsverbot
So langsam haben sich die meisten von uns an das Tragen von Mund-Nase-Masken im ÖNPV, beim Einkaufen in den Läden oder beim Frisör gewöhnt. Und auch wenn die Biergärten, Zoos und Restaurants wieder öffnen, gilt hier eine stellenweise Maskenpflicht. Aber darf ich meine Sonnenbrille eigentlich auch aufsetzen, wenn ich eine Maske tragen muss?
- Anzeige -Gibt es in Deutschland ein generelles Vermummungsverbot?
Nein, es ist ein Irrtum, dass eine Vermummung in der Öffentlichkeit grundsätzlich verboten ist. Ein solches Verbot existiert nicht, jeder darf sein Gesicht bedecken und auch einen Mundschutz mit Sonnenbrille tragen. Aber es gibt auch Ausnahmen (siehe unten)!
Darf ich beim Autofahren eine Maske und Sonnenbrille tragen?
Nein, beim Autofahrer gilt laut der Straßenverkehrsordnung: "Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist."
Wer berufsbedingt mit mehreren Fahrzeuginsassen unterwegs ist, darf zu Zeiten der Covid-19-Pandemie auch als Fahrer eine Mundschutzmaske tragen. Aber das Gesicht muss noch zu erkennen sein und die Maske darf die Sicht nicht einschränken.
Die Kombination Mundschutz und Sonnenbrille solltest du im Auto aber unbedingt vermeiden, sonst droht eine Strafe. Im Auto gilt: entweder Maske oder Sonnenbrille!
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Darf ich im Supermarkt eine Maske und Sonnenbrille tragen?
Ja, es ist nicht verboten. Allerdings hat der Ladeninhaber das Hausrecht und darf dir im Zweifel den Eintritt verwehren. Dann ist die Sonnenbrille auf der Nase zu lassen und auf die Maske zu verzichten keine Option. Geschäftsinhabern droht bei Nichtbeachtung der Maskenpflicht ein Bußgeld in Höhe von 500 bis 1000 Euro.
Wer also eine Sonnenbrille mit Sehstärke trägt, sollte sich für diesen Fall auch noch die normale Brille einstecken.
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Wo gibt es in Deutschland sonst noch ein Vermummungsverbot?
Ein Vermummungsverbot gibt es lediglich bei öffentlichen Versammlungen. Dazu gehören z. B. Demonstrationen und Fußballspiele in den Stadien. Hier sind Vermummungen durch das Versammlungsgesetz (VersG) verboten.
Aber: Seit dem 4. Mai sind angemeldete Demonstrationen mit max. 50 Teilnehmern wieder erlaubt und hier gilt in Bezug auf den Mundschutz kein Vermummungsverbot, da dieser behördlich angeordnet wurde.
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