Coronavirus in Bayern
Krankenhaus-Ampel auf ROT: Wen betrifft die 3G-Regel am Arbeitsplatz?
Stand 09.11.21 - 17:00 Uhr
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Die Intensivstationen der Krankenhäuser im Freistaat laufen immer weiter voll. Nun soll die rote Warnampel helfen, die Lage mit strengeren Regeln zu entspannen. Diese Regeln gelten am Arbeitsplatz:
© Foto: shutterstock
Pflicht den Impfstatus beim Arbeitgeber offenzulegen?
Aktuell gibt es keine rechtliche Grundlage, auf der Arbeitgeber den Impfstatus der Mitarbeiter abfragen können. Ministerpräsident Markus Söder fordert deshalb in der heutigen Pressekonferenz (9. November) hier dringend nachzubessern.
- Anzeige -Es sei wichtig, dass Arbeitgeber, ihre Mitarbeiter nach ihrem Status abzufragen, ob sie geimpft oder genesen sind, sagt er.
Bei Corona-Ampel ROT: 3G am Arbeitsplatz
Mitarbeiter, die weder geimpft noch genesen sind, müssen er zweimal pro Woche mit einem Schnellabstrich testen lassen. Diese Regelung gilt für alle Unternehmen, die mehr als zehn Beschäftigte haben.
Dies gilt auch für alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben (egal ob Kunden, andere Beschäftigte oder sonstige Personen).
Wer trägt die Kosten für die Corona-Tests?
Nach der Corona-Arbeitsschutzverordnung ist der Arbeitgeber noch bis 24. November 2021 verpflichtet, den Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice sind, mindestens zweimal pro Woche die Möglichkeit für einen kostenlosen PCR- Selbst oder Schnelltest anzubieten. Daher trägt die Kosten aktuell noch der Arbeitgeber.
- Anzeige -Für Mitarbeiter in Hotels und Restaurants genügen auch Schnelltests
Mitarbeiter von Hotels, in der Gastronomie und körpernahen Dienstleistungen müssen ab Mittwoch nicht mehr zwingend zweimal pro Woche PCR-Tests durchführen lassen. Pro Arbeitstag können die Beschäftigten in Bayern auch einen Antigenschnelltest vorlegen, beschloss das Kabinett am Dienstag in München.
Die Erleichterung gelte sowohl, wenn die Corona-Ampel wie derzeit auf Rot stehe, als auch bei Gelb.
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