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Coronavirus in Bayern

Kontaktbeschränkung verlängert: Mit wem darf ich mich treffen?

Stand 27.05.20 - 14:21 Uhr

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Immer mehr Corona-Maßnahmen werden nach und nach gelockert. Doch die Kontaktbeschränkung wurde nun bis zum 29. Juni verlängert. Mit wem du dich treffen darfst und welche Regeln gelten, erfährst du hier.

Kontaktbeschränkung verlängert: Mit wem darf ich mich treffen?

Foto: Shutterstock

Wird die Kontaktbeschränkung ab dem 6. Juni gelockert?

Bund und Länder haben beschlossen, dass die Kontaktbeschränkungen aufgrund der Corona-Krise bis zum 29. Juni verlängert wird.

Weitere Lockerungen ab dem 6. Juni möglich

Die Bundesregierung hat allerdings entschieden, dass die jeweiligen Bundesländer ab dem 6. Juni über weitere Lockerungen selbst entscheiden können.

Sie können z.B. die Kontaktbeschränkung auf maximal zehn Personen ausweiten. Zudem kann darüber entschieden werden, ob sich Personen zwei weiterer Haushalte in der Öffentlichkeit miteinander treffen dürfen.

Bisher hat sich Bayern den künftigen Lockerungen noch nicht dazu geäußert. In Bayern zählen daher immer noch die bisherigen Anordnungen.

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Diese Regeln gelten für dein Treffen

Weiterhin dürfen sich Personen und Angehörigen von zwei Haushalten in Bayern treffen. Sowohl im Freien als auch daheim in Wohnung oder Haus. Somit darfst du bisher z.B. eine befreundete Familie auch durchaus zu dir nach Hause einladen oder die Kinder miteinander spielen lassen. Die Abstands- und Hygieneregeln müssen weiterhin eingehalten werden.

Gruppenbildung ist nicht erlaubt.

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