Coronavirus in München
Klage eingereicht: Bleibt das Alkohol-Ausschankverbot in Münchner Restaurants?
Stand 15.10.20 - 15:09 Uhr
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München hat wegen steigenden Neuinfektionen die Corona-Maßnahmen verschärft und dabei auch ein nächtliches Alkohol-Ausschankverbot in Gaststätten eingeführt. Dagegen haben zwei Münchner Wirte jetzt geklagt.

© Foto: shutterstock
Münchner Restaurants klagen gegen abendliches Alkohol-Ausschankverbot
München (dpa/lby) – Zwei Münchner Restaurants gehen gerichtlich gegen das von der Stadt verhängte Alkohol-Ausschankverbot nach 22.00 Uhr in Gaststätten vor. Entsprechende Eilanträge seien am Mittwoch und Donnerstag beim Verwaltungsgericht München eingegangen, sagte ein Gerichtssprecher.
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Die Anwälte der Restaurants halten die Regelung der Stadt für rechtswidrig. Sie differenziere nicht zwischen unterschiedlichen Betrieben wie Speiserestaurants und Schankgaststätten, sagte Anwalt Christian Mayer von der Kanzlei Noerr LLP.
Strenge Corona-Regeln in der Gastronomie in Bayern
In einem Restaurant, in dem fünf oder sechs Gänge serviert würden, wollten die Gäste unter Umständen auch nach 22.00 Uhr gerne noch Getränke bestellen, argumentierte Mayer. Wenn das nicht mehr möglich sei, blieben die Kunden womöglich ganz weg.
Dabei ändere sich die Situation um 22.00 Uhr gegenüber einem früheren Zeitpunkt nicht; das Infektionsrisiko erhöhe sich nicht. «Die Leute sitzen am Tisch, essen und trinken – und bleiben auf ihrem Platz sitzen», sagte Mayer. Dabei gälten stets die üblichen strengen Regeln für die Gastronomie.
- Anzeige -Gastro-Urteil aus München hätte Signalwirkung
Mit den Eilanträgen wollen die Anwälte nun erreichen, dass das Verbot umgehend – vor einer Entscheidung über die eigentliche Klage – außer Kraft gesetzt wird. Zunächst würde die Entscheidung des Gerichts, die noch für den Donnerstag erwartet wurde, nur für die betreffenden Restaurants gelten – sie hätte aber Signalwirkung.
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Grund die neue Allgemeinverfügung der Stadt mit dem Alkoholverbot und weiteren Maßnahmen waren die steigenden Corona-Zahlen und die Überschreitung des Inzidenz-Grenzwerts von 50 Infektionen binnen sieben Tagen pro 100 000 Einwohner in der Landeshauptstadt.
Zuvor hatte die Stadt teils den Verkauf von Alkohol zum Mitnehmen und den Genuss im Freien an bestimmten Plätzen eingeschränkt, nun gelten Einschränkungen erstmals auch in der Gastronomie
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