Corona-Maßnahmen
Kein erneutes Alkoholverbot in München
Stand 27.01.21 - 15:54 Uhr
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Das bayernweit geltende Alkoholverbot wurde durch ein Gerichtsurteil außer Kraft gesetzt. Entsprechende Verbote sind nun Sache der Kommunen. Die Stadt München hat nun eine Entscheidung getroffen.
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Gerichtsurteil setzt bayernweites Alkoholverbot außer Kraft
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am Dienstag das bayernweite Alkoholverbot im öffentlichen Raum vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das Gericht gab damit dem Eilantrag einer Privatperson aus Regensburg statt. Der Freistaat Bayern überlässt es ab sofort den einzelnen Kommunen, Alkoholverbote zu erlassen. Die Stadt München hat dabei eine eindeutige Entscheidung getroffen.
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Anders als die Staatsregierung ist die Stadt München nicht der Auffassung, dass Alkoholkonsum im Freien so ein böser Infektionstreiber ist. Alkoholverbotsorte festzulegen ist aus Sicht des Kreisverwaltungsreferats (KVR) derzeit nicht erforderlich, teilt Referent Dr. Thomas Bühle mit.
Denn aus dem Haus dürfe man ja eh nur aus triftigem Grund und sich draußen einen zu genehmigen ist ja bekanntlich kein solcher. Dennoch appelliert Böhle an die Münchnerinnen und Münchner, weiterhin umsichtig zu sein und bitte nicht jedes noch so kleine Schlupfloch jeder Regelung zu suchen, sondern Vernunft walten zu lassen.
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