Coronavirus in Bayern
In diesen Berufen gilt künftig 3G-Pflicht
Stand 15.10.21 - 15:33 Uhr
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Wer beruflich Kontakt mit Kunden hat, muss künftig geimpft, genesen oder getestet sein. Welche Berufsgruppen konkret von der neuen 3G-Regelung in Bayern betroffen sind, hier im Überblick.

Foto: Shutterstock
Ab Dienstag gelten neue Corona-Regeln für Betriebe in Bayern
Wer in einem Betrieb arbeitet, für den eine 3G-Regelung gilt, müssen künftig ebenfalls geimpft, genesen oder getestet sein. Die neue Regelung tritt ab Dienstag, 19.10.2021 in Kraft. Doch welche Berufe sind konkret davon betroffen?
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3G-Regelung im Betrieb – welche Personen sind davon betroffen?
Grundsätzlich: alle Beschäftigten mit Kunden-Kontakt – Mitarbeiter, Betreiber aber auch ehrenamtliche Angestellte. Als Faustregel gilt: Sobald in einem Betrieb für die Kunden eine 3G- oder 3G-Plus-Regelung gilt, greift diese auch für die Mitarbeiter verpflichtend.
In diesen Betrieben gilt unter anderem die neue Regelung:
- Gastronomie
- Hotels
- Fitnessstudios und Sportstätten
- Hochschulen
- Friseure
- Ärzte
- Clubs und Diskos
- Museen
- Kinos, Theatern und Opern
- Bibliotheken
- Schwimm- und Hallenbäder
- Sämtliche Freizeiteinrichtungen
Wie oft müssen sich ungeimpfte Mitarbeiter testen lassen?
Wer in einem entsprechenden Betrieb arbeitet und nicht geimpft oder genesen ist, muss mindestens zwei Mal pro Woche einen Test vorlegen.
Wer bezahlt die Tests?
Noch bis zum 24. November 2021 sind Arbeitgeber verpflichtet, den Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, mindestens zweimal pro Woche die Möglichkeit zu einem kostenlosen Corona-Schnelltest anzubieten. Ob Unternehmen künftig weiterhin die Kosten für Tests – und auch für PCR-Tests ihrer Mitarbeiter tragen müssen, ist noch unklar.
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