Coronavirus deutschlandweit
Freizeitparks: Diese Regeln gelten bei deinem Besuch
Stand 27.05.20 - 11:28 Uhr
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Nach mehrwöchiger Corona-Pause dürfen nun auch wieder Freizeitparks öffnen - jedoch nur unter besonderen Hygieneauflagen und Schutzmaßnahmen. Hier ein Überblick.
Foto: Pixabay
Einschränkungen und Hygieneregeln durch Corona
Am 29. Mai öffnen die meisten Freizeitparks in Deutschland. In Bayern sollen die Vergnügungsparks allerdings einen Tag später öffnen. Doch welche Regeln gelten künftig für Besucher in Freizeitparks und wie sieht es mit den Hygienemaßnahmen aus? Hier findest du alle Regelungen im Überblick.
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Mund-Nasen-Bedeckung ist auch beim Freizeitpark-Besuch Pflicht
Die Maskenpflicht gilt nicht nur in allen überdachten Bereichen und Wartebereichen. Sie gilt auch während der Nutzung der Attraktionen im Park. Aus Sicherheitsgründen dürfen Schal oder Tuch nicht als Mundschutz verwendet werden. Die Maskenpflicht gilt ab dem sechsten Lebensjahr.
Abstandsregeln gelten auch in Freizeitparks
Wie im Supermarkt, beim Friseur oder im Geschäft, muss auch in Freizeitparks der Mindestabstand von 1,5-Abstand eingehalten werden. Aufgrund der Abstandsregel können einige Attraktionen und Shows wie z.B. Kinderschminken oder Straßenkünstler-Auftritte nicht stattfinden.
[MD_Portal_Script ScriptID="9217250" location="leftALone"]Händedesinfektionsstationen im Park verteilt
Besucher werden dazu aufgefordert sich regelmäßig die Hände zu waschen und zu desinfizieren. Um dies umzusetzen zu können, werden an mehreren Stellen der Parks Händedesinfektionsstationen angebracht.
Freizeitpark-Tickets online reservieren
Da die Anzahl der Tagesbesucher begrenzt ist, werden die meisten Parks ausschließlich Online-Tickets vergeben. Die Tickets werden auf einen bestimmten Tag datiert sein.
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