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Coronavirus in Bayern

Fitnessstudios in Bayern dürfen wieder öffnen

Stand 18.05.21 - 13:47 Uhr

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Ministerpräsident Markus Söder hat am Dienstag in München weitere Lockerungen für Bayern verkündet. Unter anderem dürfen Fitnessstudios schon bald wieder aufmachen. Alle neuen Lockerungen im Überblick.

Fitnessstudios in Bayern dürfen wieder öffnen

Söder verkündet weitere Lockerungen für Bayern

Fitnessstudios dürfen ab Freitag, 21. Mai 2021 in Bayern öffnen – "Click und Fit" nennt sich das Konzept – mit Termin, Test und Maske. Fitnessstudios werden nicht mehr als Freizeiteinrichtungen betrachtet.

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Auch in weiteren Bereichen wird gelockert

Auch Freibäder dürfen ab dem 21. Mai in Bayern wieder öffnen, allerdings entsprechend ihres Platzangebotes nur eine begrenzte Zahl von Besuchern einlassen. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ist neben einer Terminbuchung ein negativer Corona-Test notwendig, bei einer Inzidenz unter 50 entfällt die Testpflicht auch in diesem Fall.

Kulturveranstaltungen werden in Bayern ab dem 21. Mai nicht nur innen, sondern auch außen erlaubt – bis zu 250 Zuseher, mit Test, Maske und festen Sitzplätzen (örtliche Inzidenz muss unter 100 sein). Bei einer stabilen Inzidenz unter 50 entfällt die sonst obligatorische Testpflicht, Amateurensembles dürfen ab Freitag zumindest zum Proben wieder zusammenkommen. 

Auch bei Sport-Veranstaltungen (Profi- sowie Amateursport) werden künftig bis zu 250 Zuschauer möglich sein (unter 100er Inzidenz), ebenfalls mit Test- und Maskenpflicht. Bei einer Inzidenz unter 50 entfällt die Testpflicht auch in diesem Fall.

So geht es an den Schulen und Kitas in Bayern weiter

In bayerischen Regionen mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 sollen nach den Pfingstferien die Schüler aller Schularten wieder Präsenzunterricht haben – mit Test- und Maskenpflicht. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit Werten zwischen 50 und 165 gibt es auch nach dem 7. Juni demnach lediglich Wechselunterricht.

Auch für Kitas lockert Bayern die Corona-Regeln. Nach den Pfingstferien, also ab dem 7. Juni, ist bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 eingeschränkter Regelbetrieb in festen Gruppen möglich. Bislang liegt der Grenzwert, ab dem es nur noch Notbetreuung geben darf, bei 100. Für Vorschulkinder im letzten Kindergartenjahr gilt der Grenzwert 165 schon ab dem 25. Mai. Neu ist, dass die Einrichtungen zweimal wöchentlich Corona-Tests für alle Kinder anbieten müssen – die für die Kinder aber nicht verpflichtend sind. Eltern können die Tests auf Wunsch zuhause mit ihren Kindern machen. 

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