Coronavirus in Bayern
Corona-Maßnahmen in Bayern: Das hat das Kabinett heute beschlossen
Stand 12.01.22 - 14:00 Uhr
0
Nach den jüngsten Corona-Beschlüssen von Bund und Ländern hat das bayerische Kabinett am heutigen Dienstag über die Umsetzung im Freistaat entschieden.
© Foto: shutterstock
Das gilt ab 12. Januar in Bayern
München – Bayern verzichtet anders als fast alle anderen Bundesländer auf schärfere Corona-Regeln für Gaststätten. Im Freistaat bleibt es dabei, dass Geimpfte und Genesene ohne zusätzlichen Test beziehungsweise ohne Auffrischungsimpfung in Restaurants gehen dürfen.
- Anzeige -
Außerdem hat das bayerische Kabinett beschlossen, alle aktuellen Maßnahmen bis einschließlich 9. Februar 2022 zu verlängern. Allerdings werden einige Punkte angepasst, die dann am 12. Januar in Kraft treten.
Das gilt ab 12. Januar 2022:
In der Gastronomie in Bayern gilt weiterhin die 2G-Regel und nicht 2G plus, wie Bund und Länder vergangenen Freitag mehrheitlich vereinbart hatten.
- Kein 2Gplus bei Booster: Wie bislang entfällt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises in 2G plus-Bereichen für Personen, die eine Auffrischimpfung nach einer vollständigen Immunisierung erhalten haben. Künftig gilt dies im Gleichklang mit dem letzten MPK-Beschluss bereits unmittelbar ab der Auffrischimpfung (nicht erst wie bisher nach Ablauf von 14 Tagen nach der Impfung). Zusätzlich entfällt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises für Personen, die nach vollständiger Immunisierung eine Infektion überstanden haben (Impfdurchbruch).
- Die Ausnahme von 2G in der Gastronomie, im Beherbergungswesen sowie bei sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Eigenaktivität zugunsten minderjähriger Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig getestet werden, wird fortgeführt und soll auch künftig gelten.
- Anzeige -
Die Regelungen zur Quarantäne für Kontaktpersonen und Isolation werden zum 11. Januar 2022 angepasst.
- Die Dauer von Quarantäne und Isolation beträgt zehn Tage. Nach sieben Tagen ist eine Freitestung durch Nachweis eines negativen PCR- oder Antigen-Schnelltests möglich. Bei Personen in Isolation gilt dies nur, wenn sie vor der Testung 48 Stunden symptomfrei waren.
- Für Beschäftigte in vulnerablen Einrichtungen werden aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit der dort untergebrachten Menschen für die Wiederaufnahme des Dienstes nach Quarantäne oder Isolation eine Freitestung durch PCR-Test oder fünf Tage lang tägliche negative Schnelltests verlangt.
- Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in Angeboten der Kinderbetreuung ist eine Freitestung bei einer Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen möglich (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest).
Voraussichtlich ab Freitag oder Samstag
Sobald der Bund die hierfür notwendigen Rechtsänderungen vorgenommen hat, werden künftig enge Kontaktpersonen, die einen vollständigen Impfschutz samt Auffrischungsimpfung vorweisen, sowie vergleichbare Gruppen wie frisch Geimpfte und Genesene, von der Quarantäne ausgenommen.
Mit Material der dpa
Bleib immer bestens informiert!
Mit unserem kostenlosen 95.5 Charivari-Newsletter verpasst du keine Highlights mehr. Von Top-Konzerten über exklusive Gewinnspiele bis hin zu Einblicken in Larissa Lannert live - wir liefern dir wöchentlich alles Wichtige direkt in dein Postfach.
Mehr Beiträge und Themen
Schneller als die Feuerwehr: In München sollen automatisierte Drohnen bei Bränden und Unfällen künftig als Erste am Einsatzort sein. Das sollen die Fluggeräte bringen.
Die Münchner Glühweinpreise sind bekannterweise nicht die günstigsten und werden trotzdem noch immer teurer. Wo gibt es dieses Jahr den günstigsten Glühwein?
Es ist Weihnachten in München, das heißt die MVG-Christkindltram ist wieder unterwegs. Wie, wann und wo sie fährt, sowie alles, was ihr wissen müsst findet ihr hier.
Münchens Juristen erklären das Bürgerbegehren „Hochhaus-Stop“ für unzulässig. Der Stadtrat entscheidet bald über das weitere Vorgehen.
Um in Österreich auf Autobahnen und Schnellstraßen fahren zu dürfen, muss eine Mautgebühr bezahlt werden. Diese wird teurer. Die Schweiz und Slowenien werden hingegen nicht teurer.
Darf man im Englischen Garten kiffen? Der Bayerische Verlwatungsgerichtshof (VGH) sagt: ja - und kippt damit das Cannabiskonsumverbot.
Weihnachten steht vor der Tür und damit auch der alljährliche Christbaumkauf. Um keine Enttäuschungen beim Tannen-Kauf zu erleben, kannst du den Baum dieses Jahr einfach selbst schlagen. Wir sagen dir, wo!
Gerade zur Weihnachtszeit möchten viele Menschen ihrem Postboten, der Müllabfuhr oder dem Zeitungszusteller für ihre Arbeiten danken. Allerdings stellt sich hier die Frage: Ist ein Weihnachtstrinkgeld oder ein kleines Geschenk überhaupt erlaubt?
Hörer Harald ist schwer krank – und hat einen letzten Wunsch: Mut schenken mit Musik. Jetzt läuft sein Song „Weihnacht in München“ bei 95.5 Charivari.
Weihnachten rückt immer näher. Damit Geschenke für deine Liebsten rechtzeitig ankommen, solltest du ein paar Deadlines beachten.
DESK
Der Bundestag hat für das heiß diskutierte Rentenpaket gestimmt. Was steht für die Rentnerinnen und Rentner auf dem Spiel - und was für die Beitrags- und Steuerzahler?
Die Tickets des MVV werden teurer - hier findest du die neuen Preise im Überblick:
Gute Nachrichten für München: Ab Februar 2026 sinken die Strompreise der SWM. Erfahre mehr über die Anpassungen und spare mit den neuen Tarifen.
Pflicht-Musterung und Wehrdienst: Pistorius setzt auf junge Menschen, die mehr Verantwortung zeigen wollen, als viele vermuten. Der Bundestag stimmt dafür.
Jedes Jahr blickt Google in einem Jahresrückblick auf die Themen, Persönlichkeiten und Fragen, die die Menschen bewegt haben. 2025 liegen zwei Kategorien besonders weit vorne.
Riesen-Erleichterung beim Deutschen Fußball-Bund: Die mit großem Aufwand betriebene Bewerbung für die nächste Frauen-EM ist erfolgreich. Gespielt werden soll in acht Stadien.
Bald ist es wieder so weit, der Nikolaus kommt in die Stadt! Hier erfährst du, wo du ihm in München begegnen kannst.