Corona-Politik
Bundes-Notbremse – ab wann gilt sie?
Stand 15.04.21 - 11:20 Uhr
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Deutschland ist derzeit ein Flickenteppich was die Corona-Regelungen betrifft. Die Regierung hat daher eine bundesweite Notbremse beschlossen. Doch ab wann gilt diese eigentlich? Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Foto: dpa / Kay Nietfeld
Fragen und Antworten zur geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Die sogenannte Bundes-Notbremse soll künftig deutschlandweit für alle Landkreise und kreisfreien Städte gelten, in denen der Inzidenzwert bei mehr als 100 Neuinfektionen binnen der vergangenen sieben Tage liegt, umgerechnet auf 100.000 Einwohner. Für die Einführung einer bundesweiten Notbremse muss allerdings zunächst das Infektionsschutzgesetz geändert werden.
- Anzeige -Wann genau wird das Infektionsschutzgesetz geändert?
Im Kabinett ist die Bundes-Notbremse bereits beschlossene Sache. Allerdings müssen bei einer Gesetzesändeurng auch der Bundestag und der Bundesrat zustimmen. Das wiederum dauert – bevor ein Gesetz in Kraft tritt, muss es erstmal mehrere Instanzen durchlaufen. Normalerweise braucht es dafür drei sogenannte Lesungen im Bundestag.
Da die Corona-Lage zunehmend schlechter wird, soll das neue Infektionsschutzgesetz im Eilverfahren durch den Bundestages laufen. Die erste Lesung soll bereits am Freitag (16.04.2021) stattfinden, die anderen beiden in der kommenden Woche. Bevor das Gesetz dann weiter in den Bundesrat kommt, braucht es allerdings eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag – also auch zahlreiche Oppositionsstimmen.
Ob es dazu kommen wird, ist derzeit noch fraglich. Viele Parteien kritisieren die geplanten Änderungen, besonders die nächtliche Ausgangssperre wird von vielen als unverhältnismäßig und nicht zielführend beurteilt. Die Linkspartei hat sich bereits auf eine Ablehnung des Vorhabens festgelegt. Auch die FDP spricht sich gegen die Novelle aus. Die Grünen haben Zustimmung signalisiert. Sollte es das Gesetz dennoch in den Bundesrat schaffen, könnte dieser ebenfalls noch Einspruch erheben.
- Anzeige -Hält die geplante Gesetzesänderung vor Gericht stand?
In der Vergangenheit wurde vor den Verwaltungsgerichtshöfen der Länder immer wieder gegen einzelne Beschlüsse der Bundesländer geklagt. Doch wie sieht es bei einem bundesweiten Gesetz aus? Fakt ist, entsprechende Klagen müssten künftig auf einer anderen Instanz stattfinden – vor dem Bundesverwaltungsgericht. Aber auch im Kanzleramt selbst gibt es juristische Bedenken.
Laut einem Bericht der BILD-Zeitung sagen gleich mehrere Juristen und Fachleute im Kanzleramt, dass der Gesetzesentwurf an einigen Punkten rechtlich problematisch sei und Schwachstellen habe. Der rein inzidenzbasierte Maßstab sei angreifbar. Neben den Inzidenzen müssten dringen auch andere Faktoren (wie beispielsweise die Zahl der Intensivpatienten) als Maßstab mit in das Gesetz aufgenommen werden.
Auch die automatische Schließung von Kitas und Schulen sei „besonders problematisch“ und widerspräche dem „Recht auf Bildung“. „Die Beschränkung der Anzahl zulässiger Kunden“ für eine „bestimmte Quadratmeterzahl“ im Einzelhandel sei darüber hinaus bereits „mehrfach gerichtlich beanstandet“ worden. Und auch gegen die generelle Ausgangssperre gibt es juristische Bedenken. Diese sei mit Blick auf „Verhältnismäßigkeit“ und „derzeit nicht belegte Wirksamkeit“ problematisch und könnte vor Gericht als rechtswidrig eingestuft werden.
Was bedeutet die Bundes-Notbremse im Detail? Das erfährst du hier.
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