Neue Corona-Regeln in Bayern
Änderung der Maskenpflicht in Bayern
Stand 02.09.21 - 13:02 Uhr
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Ab sofort ändert sich in Bayern die Maskenpflicht in Bayern: anstelle von FFP2-Masken dürfen wieder medizinische Masken getragen werden. Für welche Bereiche das gilt, hier im Überblick.
Foto: Shutterstock
Medizinische Masken anstelle von FFP2
Wer in Bayern lebt, für den galt bisher in vielen Lebensbereichen eine FFP2-Maskenpflicht. Diese entfällt ab dem 2. September 2021. Die Maske generell bleibt zwar – allerdings darf wieder auf einfache medizinische Masken zurückgegriffen werden.
- Anzeige -Für welche Lebensbereiche gilt die Änderung der Maskenpflicht?
Für eine Fahrt in U-Bahn, Tram und Bus in München ist ab sofort das Tragen einer medizinischen Maske ausreichend. Die Pflicht zum Tragen einer sogenannten „OP-Maske“ besteht weiterhin in allen Fahrzeugen und an allen Bahnhöfen und Haltestellen. Bei der U-Bahn gilt die Maskenpflicht bereits beim Betreten des Bauwerks und nicht erst im Zug, am Bahnsteig oder im zahlungspflichtigen Bereich.
Ebenso ausreichend sind OP-Masken beim Einkaufen, beim Gastronomie-Besuch sowie bei Veranstaltungen, im Kino, Theater usw.
Auch in Arztpraxen und Krankenhäusern darf wieder ein normaler Mundschutz getragen werden – vereinzelt können in diesem Bereich aber strengere Regeln gelten, je nach "Hausrecht". Bitte hier die jeweiligen Hinweistafeln an den Eingängen beachten.
Welche Masken sind künftig erlaubt, welche nicht?
Die Kategorie der derzeit erlaubten, medizinischen Masken umfasst sogenannte OP-Masken (derzeit ausreichend) sowie auch weiterhin Masken der Schutzklassen FFP2 bzw. KN95 (die beiden letzteren müssen nicht mehr verpflichtend getragen werden).
Nicht erlaubt bleiben Stoffmasken, Tücher oder Schals sowie andere Alltagsmasken und Plastik-Visiere.
Kinder unter sechs Jahren sind auch weiterhin von der Maskenpflicht befreit.
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