Coronavirus in München
Ab heute: Diese neuen Corona-Regeln gelten in München
Stand 24.09.20 - 11:21 Uhr
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München hat seit Tage den Corona-Inzidenzwert von 50 überschritten. Jetzt hat Oberbürgermeister Dieter Reiter neue Corona-Regeln für München verkündet, die ab heute (24.09.2020) gelten.
Weitere Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie
(24.9.2020) Die Landeshauptstadt erlässt weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Ab heute, 24. September, gilt bis einschließlich 1. Oktober eine Maskenpflicht in Teilen der Innenstadt, außerdem gibt es Einschränkungen bei Treffen im privaten und öffentlichen Raum sowie in der Gastronomie.
- Anzeige -An den fünf bekannten Hotspots gelten am Wochenende wieder die üblichen Alkoholverbote. Mit den Maßnahmen soll eine weitere Zunahme der Corona-Infektionen in München zum Schutz der Bevölkerung eingedämmt werden, um so einschneidendere Maßnahmen möglichst zu vermeiden.
Maskenpflicht in Teilen der Münchner Innenstadt
In der Landeshauptstadt gilt von 24. September bis einschließlich 1. Oktober täglich von 9 bis 23 Uhr eine generelle Maskenpflicht:
- in der Altstadt-Fußgängerzone einschließlich Schützenstraße,
- Stachus und Marienplatz,
- der Sendlinger Straße einschließlich Sendlinger-Tor-Platz,
- am Viktualienmarkt und auf den Gehwegen im Tal.
Auf die Maskenpflicht wird an den Zugängen zu den jeweiligen Bereichen mit Schildern hingewiesen.
Kinder sind bis zum sechsten Geburtstag von der Tragepflicht befreit.
Zuständig für die Kontrolle und Durchsetzung von Maßnahmen zum Infektionsschutz im öffentlichen Raum ist in erster Linie die Polizei. Das Bußgeld für Verstöße gegen die Maskenpflicht beträgt 250 Euro.
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Treffen im privaten und öffentlichen Raum sowie in der Gastronomie
In der Landeshauptstadt ist von 24. September bis einschließlich 1. Oktober der gemeinsame Aufenthalt im privaten sowie im öffentlichen Raum und an einem gemeinsamen Tisch in der Gastronomie nur gestattet mit Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie, Geschwistern sowie Angehörigen eines weiteren Hausstands, oder in Gruppen von bis zu 5 Personen – bisher waren es 10 Personen.
- Anzeige -Das gilt für Private Feiern
Private Feiern, wie z.B. Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Schulabschlussfeiern, aber auch Vereins- und Parteisitzungen, und nicht öffentliche Veranstaltungen und Versammlungen sind in der Regel nur mit bis zu 25 Teilnehmenden (bisher 100) in geschlossenen Räumen oder bis zu 50 Teilnehmenden (bisher 200) unter freiem Himmel gestattet, wenn der Veranstalter ein Schutz- und Hygienekonzept ausgearbeitet hat und auf Verlangen vorlegen kann.
- Anzeige -Alkoholverkaufs- und -konsumverbot an Hotspots am Wochenende
Zusätzlich gibt es wie an den vergangenen Wochenenden wieder von Freitagabend bis Sonntagfrüh ein Alkoholverbot zum Außer-Haus-Verkauf ab 21 Uhr und zum Konsum im öffentlichen Raum ab 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages an den bekannten Hotspots Baldeplatz, Gärtnerplatz, Gerner Brücke, Wedekindplatz sowie an den Isarauen zwischen Reichenbachbrücke und Wittelsbacherbrücke.
Das Bußgeld für unerlaubten Alkoholkonsum beträgt mindestens 150 Euro. Wer als Verkaufender gegen das Verkaufsverbot im Umgriff der Hotspots nach 21 Uhr verstößt, wird mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 500 Euro belangt. Abhängig von Situation und Verhalten sowie im Wiederholungsfall kann das Bußgeld jeweils höher ausfallen.
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