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2G im Handel: Für welche Geschäfte und Läden in Bayern gilt was?
Stand 07.12.21 - 12:58 Uhr
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Wo gilt 2G im Handel? Beim Christbaumverkauf? Im Baumarkt? In der Drogerie? Beim Optiker? Wir haben für dich den Überblick:
© Foto: shutterstock
Welche Läden in Bayern sind von der 2G-Regel ausgenommen?
Ab Mittwoch (8. Dezember) gilt in Bayern die 2G-Regel im Einzelhandel. Aber welche Geschäfte und Läden betrifft diese Regel eigentlich? Was gilt wo? Wir haben den Überblick:
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Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr für Handelsangebote ist nur unter 2G-Bedingungen gestattet, soweit sie nicht der Deckung des täglichen Bedarfs dienen. Diese neue Regel tritt – um den Geschäften Zeit zur Vorbereitung zu geben – erst am 8. Dezember 2021 (Mittwoch) in Kraft.
Diese Läden und Geschäfte gehören zum täglichen Bedarf und sind von der 2G Regel ausgenommen:
- Lebensmittelhandel einschließlich Direktvermarktung
- Getränkemärkte
- Reformhäuser
- Babyfachmärkte
- Apotheken
- Sanitätshäuser
- Drogerien
- Optiker
- Hörakustiker
- Tankstellen
- Stellen des Zeitungsverkaufs
- Buchhandlungen,
- Blumenfachgeschäfte
- Tierbedarfsmärkte
- Futtermittelmärkte
- Bau- und Gartenmärkte (auch der Weihnachtsbaumverkauf)
- und der Großhandel.
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