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Neues Gesetz beschlossen

Bis zu 2 Jahre Haft: Bundestag macht «Upskirting» zur Straftat

Stand 03.07.20 - 13:55 Uhr

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Heimliche Fotos und Filme unter Röcken und Kleidern können zukünftig mit bis zu zwei Jahren bestraft werden. Der Bundestag hat auch noch weitere Verletzungen der Intimsphäre unter Strafe gestellt.

Bis zu 2 Jahre Haft: Bundestag macht «Upskirting» zur Straftat

Der Bundestag hat entschieden: Fotografieren unter den Rock ist eine Straftat. Foto: Jane Barlow/PA Wire/dpa

Fotografieren unter den Rock

Berlin (dpa) – Das heimliche Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt ist künftig eine Straftat. Gleiches gilt, wenn man Unfalltote fotografiert oder filmt. Eine entsprechende Gesetzesverschärfung hat der Bundestag verabschiedet.

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Gesetz gegen Gaffer- und Spanner-Fotos

Das sogenannte Upskirting, bei dem Fotos und Filme unter Röcken und Kleidern gemacht werden, war nach bisheriger Rechtslage meist keine Straftat. Durch die jetzt beschlossene Reform müssen die Täter jedoch mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen.

Die gleiche Strafe droht in Zukunft, wenn jemand Unfalltote fotografiert oder filmt. Bislang schützte das Strafrecht nämlich nur lebende Unfallopfer.

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Persönlichkeitsschutz bei Bildaufnahmen stärken

«Solche Grenzüberschreitungen sind nicht hinnehmbar», erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Das Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt sei eine schamlose Verletzung der Intimsphäre. Auch Bilder von Unfallopfern verletzten jeden menschlichen Anstand. «Den Angehörigen müssen wir das zusätzliche Leid ersparen, dass Bilder ihrer verstorbenen Eltern oder Kinder auch noch verbreitet werden.»

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