Wartezeit und Numerus Clausus
Urteil zur Studienplatzvergabe für Medizin
Stand 19.12.17 - 13:18 Uhr
0
Das Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen im Fach Humanmedizin ist teilweise verfassungswidrig! Zu diesem Urteil kam nun das Bundesverfassungsgericht. Was das nun für die Bewerbung im Fach Medizin bedeutet.
Verfahren zum Teil verfassungswidrig
Karlsruhe (95.5 Charivari/ dpa) – Das Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen im Fach Humanmedizin ist teilweise verfassungswidrig. Die Regelungen von Bund und Ländern verletzen den grundrechtlichen Anspruch der Studienplatzbewerber auf gleiche Teilhabe am staatlichen Studienangebot. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil in Karlsruhe.
Gesetzgeber muss Verfahren überarbeiten
Grundsätzlich sei die Vergabe nach den besten Abiturnoten, nach Wartezeit und nach einer Auswahl durch die Universitäten zwar mit dem Grundgesetz zu vereinbaren. Allerdings muss der Gesetzgeber bis Ende 2019 die vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten Mängel beheben.
- Anzeige -So müsse die Zahl der Wartesemester, die aktuell etwa bei 15 liegt, enger begrenzt werden. Auch dürfe eine Festlegung auf höchstens sechs gewünschte Studienorte nicht dazu führen, dass ein Bewerber, der eigentlich erfolgreich wäre, am Ende leer ausgeht. Im Auswahlverfahren bei den Hochschulen müsse eine Vergleichbarkeit der Abiturnoten über Landesgrenzen hinweg sichergestellt werden. Auch dürfe hier die Abiturnote nicht das einzige Kriterium sein.
So läuft das Verfahren bislang ab
Auf jeden Studienplatz kommen mehrere Bewerber. Die Verteilung läuft zu 20 Prozent über die besten Schulnoten, zu 20 Prozent über Wartezeit und zu 60 Prozent über ein Auswahlverfahren direkt bei den Hochschulen. Aber auch dabei spielt die Abiturnote eine wichtige Rolle. Vorab wird schon ein Teil der Studienplätze nach speziellen Kriterien vergeben – etwa Härtefällen oder dem Bedarf des öffentlichen Dienstes an Medizinern.
Das nun gefällte Gerichtsurteil basiert auf zwei Fällen von Bewerbern aus Schleswig-Holstein und Hamburg, die keinen Studienplatz im Fach Humanmedizin bekommen hatten.
Mehr Beiträge und Themen
Der Münchner Wohnungsmarkt ist für viele der Endgegner. Grund genug, endlich groß darauf aufmerksam zu machen, dachte sich unser Moderator Thommy Berglmeir.
Wende im Münchner Univiertel: Kioskbetreiber ziehen ihre Klagen zurück. Ab dem 4. September 2026 gilt ab 22 Uhr wieder ein striktes Bierverkaufsverbot.
Dekolleté-Eklat auf dem Oktoberfest: Auf Druck der Stadt München mussten die traditionellen Pappmaché-Figuren am Teufelsrad züchtig übermalt werden - aus Sorge vor einem Wiesn-Verbot
Waymo plant fahrerlose Taxis in München: Erste Testfahrten starten bald, der öffentliche Robotaxi-Dienst soll Ende 2027 folgen.
Freibier in der Bräurosl: Das Festzelt sorgt auf der Wiesn 2026 für das gewisse Extra.
Mondfinsternis über Bayern: Warum sich frühes Aufstehen diesmal lohnt
Im Tierpark Hellabrunn leben jetzt Kirk-Dikdiks. Die Mini-Antilopen sind am Isar-Eingang zu sehen.
Italien plant 75 Euro Strafe für Fußgänger mit Smartphone auf der Straße. Noch ist die Regel nicht beschlossen.
Trinkgeld per Karte sorgt für Kritik: Viele Gäste fühlen sich durch Bezahlterminals unter Druck gesetzt.
Die Wiesn 2026 in München ist einen Monat vor dem Start gut vorbereitet. SWM und MVG sichern Strom, Trinkwasser und die Anreise zur Theresienwiese.
DESK
Heute wird es in Bayern laut: Anlass ist der bundesweite Warntag.
Pendlerinnen und Pendler in München müssen sich in der zweiten Septemberwoche auf deutliche Einschränkungen im S-Bahn-Verkehr einstellen
Im Landkreis Augsburg startet ein Test: Essen und Medikamente kommen bald per Drohne.
Ein Mittelamerikanischer Tapir ist neu in Hellabrunn. Der seltene Bewohner lebt jetzt im Nashornhaus und wird dort aktuell an seine neue Umgebung gewöhnt.
Explosion in Augsburg: Zwei Verletzte, Bahnhof zeitweise gesperrt, Züge fahren inzwischen wieder.
Trotz Insolvenz gibt es für 1860-Fans Hoffnung: Der Spielbetrieb läuft weiter - und auch das Löwen-Wappen ist zurück.
Neue Regeln im September 2026: Das ändert sich bei Steuer, Bahn, Warntag und Einkaufen.








