Wiesn im Ausland
Urteil gefällt: München gewinnt im Wiesn-Prozess
Stand 19.05.22 - 15:48 Uhr
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Immer wieder gab es Meldungen über eine Wiesn in Dubai. Dazu lief ein Prozess - den die Stadt München für sich entschieden hat.
©shutterstock
Darf «Dubai-Wiesn» stattfinden?
Die «Dubai-Wiesn» darf nicht mit dem Oktoberfest werben. Die verfügungsbeklagten Vertreter der «Dubai-Wiesn» haben heute in einer Berufungsverhandlung das vom 25. Juni 2021 erlassene Urteil des Landgerichts München I dazu vollumfänglich akzeptiert.
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Die Veranstalter dürfen nicht den Anschein erwecken, die Wiesn ziehe nach Dubai um. Jeglicher Verstoß dagegen hätte empfindliche Geldstrafen zur Folge.
Keine Werbung, keine Nachahmung
Die Verwendung entsprechender Bilder und Formulierungen, die eine Verknüpfung zum Original suggerieren, bleibt ebenso untersagt wie jeder entsprechende Bezug zum Münchner Oktoberfest in der Bewerbung der Veranstaltung in Dubai. Nach Ansicht der Stadt München und des erstinstanzlichen Gerichts haben die Organisatoren die dem Original entgegengebrachte Wertschätzung in unlauterer Art und Weise für sich auszunutzen versucht.
Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft, begrüßt das Urteil: „Es steckt Nachahmern, die die Marke des Münchner Oktoberfests für ihre eigenen wirtschaftlichen Zwecke ausbeuten, deutliche Grenzen. Ziel unseres rechtlichen Vorgehens ist, den weltweit guten Ruf des Münchner Oktoberfestes zu schützen. Die Stadt betreibt für die Veranstaltung einen hohen finanziellen und organisatorischen Aufwand und wird daher alles dafür tun, um das Oktoberfest als einmaliges und ursprüngliches Münchner Original zu schützen.“
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