Ab Montag, 6. September
Tierhäuser in Hellabrunn dürfen wieder öffnen
Stand 02.09.21 - 15:34 Uhr
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Die neuen Lockerungen in Bayern kommen auch dem Tierpark Hellabrunn zu Gute: endlich dürfen die Tierhäuser wieder regulär öffnen. Mehr Infos hier.
Foto: Tierpark Hellabrunn
Neue Lockerungen auch für den Münchner Tierpark
Nach knapp anderthalb Jahren ist es nun endlich soweit: Die Tierhäuser im Tierpark Hellabrunn, darunter die Dschungelwelt, das Urwaldhaus, das Nashornhaus, das Aquarium und die Welt der kleinen Affen dürfen wieder für Besucherinnen und Besucher öffnen. Auch die Kassen haben wieder regulär auf. Die Vorabbuchung von Tickets entfällt.
- Anzeige -„Dass wir noch rechtzeitig zur letzten Sommerferien-Woche einen weiteren Schritt zurück zur Normalität gehen können und der Besuch in Hellabrunn nun endlich auch wieder spontan und ohne vorherige Online-Anmeldung möglich ist, freut mich sehr“, so Aufsichtsratsvorsitzende und Bürgermeisterin Verena Dietl und weiter: „Die Tierhäuser waren seit Beginn der Pandemie für Besucherinnen und Besucher geschlossen – dass sie nun wieder unter den gegebenen Voraussetzungen öffnen können, ist wirklich eine Bereicherung.“
3G-Regelung für Tierpark-Besucher
Ab Montag, 06.09., gilt für den gesamten Tierpark die 3G-Regel, also Eintritt nur für Covid-19-Genesene, Geimpfte oder Getestete. Ein entsprechender Nachweis muss an den Eingängen zum Gelände erbracht werden. Kinder unter sechs Jahren sowie Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, sind von der 3G-Regelung befreit und sind getesteten Personen gleichgestellt.
Zudem können wieder ganz regulär Tagestickets und Jahreskarten an den Kassen erworben werden. Ein zusätzliches Online-Ticket über München Ticket ist nicht mehr notwendig. Bereits gebuchte Tickets behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit. Um weiterhin eine Kontaktnachverfolgung von Besucherinnen und Besuchern sicherzustellen, ist eine Registrierung via App bzw. über ein Formular an den Kassen nach wie vor notwendig.
Selbstverständlich gelten auch weiterhin die gängigen AHA-Regeln. Insbesondere in den Tierhäusern und im Kassenbereich, ebenso wie in sämtlichen Innenräumen gilt eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder FFP2- Maske. Die Einhaltung der Maskenpflicht wird entsprechend kontrolliert. Tierpfleger-Treffpunkte und kommentierte Fütterungen sowie Kindergeburtstage können aktuell noch nicht wieder stattfinden. Jedoch sind unter Einhaltung der genannten Regeln künftig wieder Führungen möglich
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