Nur drei Tage Notbremse
Stadt München: Ab Mittwoch wieder Lockerungen
Stand 06.04.21 - 11:53 Uhr
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Seit Ostersonntag gilt in der Stadt München die Notbremse. Doch schon ab Mittwoch wird diese wieder rückgängig gemacht. Denn die Stadt liegt zum dritten Mal in Folge unter dem Schwellenwert von 100. Mehr Infos hier.

Foto: Shutterstock
Inzidenzwert seit drei Tagen wieder unter 100
Die Inzidenz von 100 gilt bundesweit als wichtiger Schwellenwert für Lockerungen. Überschreitet eine Stadt diesen Wert an drei Tagen in Folge, muss die "Notbremse" gezogen werden. In München ist das seit Ostersonntag der Fall – seither gilt in der Stadt wieder ein harter Lockdown mit verschärften Kontaktbeschränkungen und nächtlicher Ausgangssperre. Doch nun wird die "Notbremse" nach nur drei Tagen wieder rückgängig gemacht.
- Anzeige -Lockerungen in München – das darf nun wieder öffnen
Am Ostermontagmorgen lag der Inzidenzwert der Stadt München zum dritten Mal in Folge wieder unter 100 (bei 96,1 laut Robert-Koch-Institut). Laut KVR greift in der Stadt München ab Mittwoch, 7. April 2021, 0 Uhr, wieder die Inzidenzeinstufung „50-100“. Im Einzelnen bedeutet das folgende Lockerungen:
Private Zusammenkünfte sind wieder möglich für die Angehörigen des eigenen Hausstands und eines weiteren Hausstands, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt (Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet).
Die nächtliche Ausgangssperre wird wieder aufgehoben.
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In den Ladengeschäften sind mit vorheriger Terminbuchung und Registrierung zur Kontaktnachverfolgung wieder Terminshopping-Angebote („Click & meet“) zugelassen.
Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben zwar geschlossen – Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten können aber mit vorheriger Terminbuchung und Registrierung zur Kontaktnachverfolgung wieder öffnen.
An Musikschulen ist Instrumental- und Gesangsunterricht als Einzelunterricht wieder zugelassen, auch Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Angebote der Erwachsenenbildung sind wieder in Präsenzform möglich.
Unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen ist Individualsport mit maximal 5 Personen aus 2 Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu zwanzig Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen, möglich.
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Das gilt ab Mittwoch an Schulen und Kitas in München
Für Kinderbetreuung und Schulen gilt nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die Ende der Vorwoche verbindlich festgelegte Inzidenzeinstufung „über 100“ für die aktuelle Woche weiter. Das heißt, bis einschließlich 11. April sind Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen für Kinder grundsätzlich geschlossen. Die Regelungen zur Notbetreuung hat das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales unter diesem Link veröffentlicht. Die Schulen sind noch in den Osterferien.
Die nächste Inzidenzeinstufung für Schulen und Kinderbetreuung – dann gültig für die Woche vom 12. bis 18. April – muss nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung am Freitag, 9. April, erfolgen.
- Anzeige -Nun doch eine Öffnungsperspektive für München?
Ministerpräsident Markus Söder hat für Bayern ab dem 12. April eine Öffnungsperspektive in Aussicht gestellt. Laut Stufenplan sollen die Außenbereiche der Gastro ab diesem Datum wieder öffnen können und auch Kunst und Kultur, z.B. ein Kinobesuch, ist dann wieder denkbar, alles in Verbindung mit einem tagesaktuellen Corona-Schnelltest.
Allerdings muss die Inzidenz hierfür stabil unter 100 liegen (auch steigende, sich dem Schwellenwert nähernde Inzidenzwerte sprechen gegen eine Stabilität). Es bleibt also abzuwarten, wie sich die Inzidenzen in der Stadt München in den nächsten Tagen weiter entwickeln.
- Anzeige -RKI warnt, gesunkene Zahlen mit Vorsicht zu betrachten
„Rund um die Osterfeiertage ist bei der Interpretation der Fallzahlen zu beachten, dass zum einen meist weniger Personen einen Arzt aufsuchen, dadurch werden weniger Proben genommen und weniger Laboruntersuchungen durchgeführt. Dies führt dazu, dass weniger Erregernachweise an die zuständigen Gesundheitsämter gemeldet werden. Zum anderen kann es sein, dass nicht alle Gesundheitsämter und zuständigen Landesbehörden an allen Tagen an das RKI übermitteln“, so das RKI.
Es kann somit also passieren, dass in der Stadt München bald erneut wieder die Notbremse greift – verlässlich planen können Einzelhandel, Gastronomie und Co. in München also wohl nicht.
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