Hauptbahnhof
Nächtliches Alkoholverbot am Münchner Hauptbahnhof
Stand 21.01.17 - 14:28 Uhr
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Am und um den Münchner Hauptbahnhof herum gilt bald ein nächtliches Alkoholverbot.
Verbot tritt noch im Januar 2017 in Kraft
Demnächst ist am Münchner Hauptbahnhof das Mitführen und der Verzehr von Alkohol nachts verboten. Das Verbot wurde vom Stadtrat beschlossen und erstreckt sich über den Zeitraum von 22 bis 6 Uhr. In Kraft treten sollte das Verbot ursprünglich am dem 11. Januar 2017. Aufgrund eines Formfehlers verzögert sich dies nun auf Monatsende.
Bußgeld bei Verstoß
Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einer Geldbuße im mittleren zweistelligen Bereich rechnen. Bei wiederholten Verstößen kann auch ein Aufenthaltsverbot erteilt werden.
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Bis hin zur Paul-Heyse-Unterführung
Das Alkoholverbot betrifft nicht nur den Hauptbahnhof, sondern erstreckt sich bis hin zur Paul-Heyse-Unterführung. Die Polizei wird die Einhaltung der Verbote kontrollieren. Auch die Streifen der DB-Sicherheit können bei Verstoß eingreifen. Das nächtliche Alkoholverbot soll die aktuelle Situation am Hauptbahnhof verbessern.
Alkohol im Gepäck weiterhin erlaubt
Alkohol verschlossen im Gepäck zu transportieren, bleibt weiterhin erlaubt. Untersagt ist allerdings das öffentliche Mitführen, beispielweise das Tragen einer (offenen) Bierflasche in der Hand. In den Läden am Bahnhof darf auch weiterhin Alkohol verkauft werden. Das Alkoholverbot betrifft auch nicht die gastronomischen Betriebe innerhalb des Bahnhofsgebäudes. Dort gilt die Hausordnung der jeweiligen Pächter.
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