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MVG informiert

Nachschärfung bei der FFP2 Maskenpflicht

Stand 05.02.21 - 13:09 Uhr

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In Bayern sind derzeit FFP2 Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht. Die Münchner Verkehrsgesellschaft informiert Fahrgäste nun über eine Nachschärfung. Mehr Infos hier.

Nachschärfung bei der FFP2 Maskenpflicht

Foto: Shutterstock

Verbot von Masken mit Ventil in öffentlichen Verkehrsmitteln

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat die seit 18. Januar gültige Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken im öffentlichen Nahverkehr nachgeschärft.

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Masken mit Ventil dürfen ab dem 8. Februar 2021 bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht mehr getragen werden. Sie bieten keinen hinreichenden Fremdschutz, da Aerosole des Trägers nach außen dringen.

Nähere Informationen zur Maskenpflicht – auch dazu, welche Maskenstandards als gleichwertig anerkannt sind – stellt das Staatsministerium im Internet unter diesem Link zur Verfügung.

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