Muslimische Gebetsrufe
Muezzin-Ruf bald auch in München?
Stand 14.10.21 - 16:31 Uhr
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Ab Freitag, dem 15. Oktober startet ein besonderes Projekt in Köln. Es erlaubt muslimischen Gemeinden ihren Gebetsruf in der Stadt erklingen zu lassen. Nun stellt sich die Frage, ob ein Projekt dieser Art auch in Bayerns Landeshauptstadt umsetzbar wäre. Alle Infos dazu findest du hier.
Foto: Shutterstock
Pilotprojekt in Köln als Vorbild für München
Das in Köln startende Projekt soll zeigen, inwieweit der Muezzin-Ruf das gemeinsame Zusammenleben in der Stadt beeinflussen wird und welche positiven oder auch negativen Schlüsse sich daraus ziehen lassen. Wäre so ein Projekt vielleicht auch in München denkbar?
- Anzeige -So funktioniert das Pilotprojekt in Köln
Das Modellprojekt in Köln soll für zwei Jahre lang andauern. In dieser Zeit können muslimische Gemeinden die öffentliche Durchführung ihres Gebetsrufes beantragen. Auf Twitter schriebt Kölns Oberbürgermeisterin dazu, dass es ein Zeichen des Respekts sei und die Stadt Köln für religiöse Freiheit und Vielfalt stehe.
So äußert sich Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker zu dem Pilotprojekt:
[MD_Portal_Script ScriptID="10729759" location="leftALone"]Ähnliches Projekt für München denkbar?
Wenn es so einen Versuch in Köln gibt, wäre ein ähnliches Projekt in München vielleicht auch vorstellbar? Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter äußerte sich hierzu gegenüber der tz. Er schließe so ein Projekt für München nicht aus. Außerdem erklärte er im Interview mit der tz, dass nach der Beendigung des Pilotprojektes in Köln überlegt werden könne, ob so ein Projekt als Vorschlag im Stadtrat diskutiert werden soll oder nicht. Ob es in München bald ein ähnliches Projekt geben wird, bleibt also abzuwarten.
Muezzin-Ruf rechtlich in Deutschland umsetzbar?
Eine Sprecherin des Innenministeriums sprach mit der tz darüber, dass es bei dem Thema vor allem um „bau und immissionsrechtliche Fragen“ gehe. Ob es sich bei einem Muezzin-Ruf um Lärmbelästigung handelt oder sie „rechtlich zulässig“ ist, müsse je nach Ort einzeln entschieden werden.
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