Strafgebühr
Münchner Restaurants verlangen Mega-Strafen für «No-Show-Gäste»
Stand 23.05.24 - 14:26 Uhr
In einigen Münchner Restaurants gibt es jetzt Strafgebühren für Gäste, die reserviert haben und nicht erscheinen. Darf man sowas überhaupt?

©P Gregory / Shutterstock
Strafgebühren für nicht erscheinende Gäste
In München ist es bekanntlich nicht ganz einfach, einen Tisch im Lieblingsrestaurant zu bekommen. Umso ärgerlicher, wenn dann jemand einen Tisch reserviert und unangekündigt nicht erscheint. Dagegen gehen jetzt einige Münchner Lokale vor – mit hohen Strafgebühren.
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Mehrere Hundert Euro Strafe fürs Nicht-Erscheinen
Im berühmten „Alois – Dallmayr Fine Dining“ ist es ein Glücksspiel, wenn man einen Tisch ergattern will. Das beliebte Restaurant verlangt für ein Mittagsmenü 185 Euro – Abends kostet ein Menü 285 Euro. Und genau das sind auch die Strafgebühren, wenn man zu seiner Reservierung nicht erscheint und nicht bis 24 Stunden vorher storniert hatte.
Das gehypte Lokal „Das Maria“ im Glockenbachviertel verlangt 35 Euro Strafgebühr. Beide Restaurants begründen diese Summen mit ihrem durchschnittlichen Umsatzverlust. „No-Show Gäste“ sind laut Deutschem Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) ein immer größer werdendes Problem.
Ist eine Strafgebühr überhaupt rechtens?
Die Betriebe legen im Vorfeld diese Gebühr fest, auf die man als Gast hingewiesen wird. Also stimmt man dieser Klausel auch zu. Es kann sich lohnen, im Ernstfall einen Anwalt zu kontaktieren, da der „Verdienstausfall“ des Restaurants zum Beispiel nicht entsteht, wenn der Tisch schnell vergeben wird.
So oder so gilt: Solltest du wissen, dass du nicht erscheinen kannst, solltest du frühzeitig die Reservierung stornieren.
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