Coronavirus
Jetzt wirklich: Inzidenz in München unter 50
Stand 19.05.21 - 09:55 Uhr
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Nach einem Übermittlungsfehler des RKI am Dienstag liegt die Inzidenz für die Stadt München am Mittwoch nun wirklich unter dem Wert von 50. Welche Regelungen bei weiterer Stabilität bald gelten, erfährst du hier.

Foto: Shutterstock
Diese Lockerungen gäbe es im Falle einer Inzidenz unter 50
Die Inzidenz in der bayerischen Landeshauptstadt sinkt kontinuierlich weiter: Das Robert-Koch-Institut (RKI) hatte für München bereits am Dienstag (18.05.2021) kurzfristig eine Inzidenz von 46,2 gemeldet. Dies stellte sich jedoch als Übermittlungsfehler heraus. Am Mittwoch (19.05.2021) liegt die Inzidenz nun wirklich unter 50: bei 47,3.
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Bei Werten unter der 50er-Schwelle treten laut 12. Bayerischer Infektionsschutzverordnung weitere Lockerungen in Kraft. Diese Lockerungen gelten allerdings erst, wenn der Inzidenzwert fünf Tage in Folge unterschritten wird. Erst dann können frühestens am übernächsten Tag Erleichterungen in Kraft treten. In München wäre das also frühestens am Mittwoch, den 26. Mai möglich – wenn der Inzidenzwert auch die jetzt folgenden vier Tage bis einschließlich Sonntag unter 50 bleibt.
Diese Regeln würden bei Inzidenz unter 50 in München in Kraft treten
Eine wichtige Lockerung tritt dann im Einzelhandel in Kraft: Es kann wieder ohne Terminvergabe und Kontaktdatenerfassung geshoppt werden – Click&Meet ist dann also nicht mehr notwendig. Eine Testpflicht gibt es aktuell schon nicht mehr. Alle Geschäfte dürfen dann wieder regulär öffnen, nur die Personenbeschränkung je nach Größe des Geschäfts bleibt.
Auch für die Außengastronomie treten dann weitere Lockerungen in Kraft. Unter einem Inzidenzwert von 50 gilt: Es dürfen wieder zwei Haushalte (maximal fünf Personen) auch ohne vorherigen Test an einem Tisch sitzen, die Testpflicht entfällt also auch hier. Unter 35 wären sogar drei Haushalte mit maximal 10 Personen erlaubt. Die Innenräume müssen leider weiterhin geschlossen bleiben.
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Im Bereich Freizeit gilt dann: Für Museen, Galerien, den Botanischen Garten oder den Tierpark Hellabrunn fällt die Terminvereinbarung weg. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt aber bestehen.
Für Sport gilt: Erlaubt ist dann wieder kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich.
Große Erleichterung auch für Eltern: An allen Schulen findet dann wieder Präsenzunterricht statt, Kitas werden ebenfalls wieder "normal" betrieben. – die Notbetreuung wird aufgehoben.
Weiterhin bestehen bleibt die FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV und im Einzelhandel sowie in Teilen der Münchner Innenstadt. Auch an den Kontaktbeschränkungen ändert sich erstmal nichts.
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