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Städtische Kindergärten

In München wird der Kindergarten kostenfrei

Stand 21.05.19 - 13:36 Uhr

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Gute Nachricht für alle Eltern in München: bei städtischen Kindergärten fallen ab September die Gebühren weg. Der Entschluss des Stadtrats im Detail.

In München wird der Kindergarten kostenfrei

Ab September fällt die Gebühr weg

In München können sich Eltern jetzt auf eine spürbare Entlastung im Geldbeutel freuen: bereits ab dem 1. September 2019 werden städtische Kindergärten kostenlos sein!

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Welche Kindergärten sind betroffen?

Die Regelung wird für alle städtischen Kindergärten sowie für die Einrichtungen freigemeinnütziger und sonstiger Träger gelten, die sich freiwillig dem kommunalen Fördersystem, der Münchner Förderformel, angeschlossen haben und in denen Kinder im Alter zwischen drei und sechs Jahren betreut werden. Auch für Eltern-Kind-Initiativen, die sich am neuen „EKI-Plus“-Fördermodell beteiligen, gilt die Gebührenfreiheit.

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Was ist mit den Krippenplätzen?

Für Kinder unter drei Jahren in Kinderkrippen greift ab 1. September 2019 die weitgehende Beitragsentlastung, die der Stadtrat bereits am 24. Oktober 2018 beschlossen hat. Neu ist, dass auch für diese Altersgruppen in Eltern-Kind-Initiativen die reduzierten Gebühren gelten, sofern die entsprechenden Eltern-Kind-Initiativen am „EKI-Plus“-Fördermodell teilnehmen. Dann nämlich gleich die Landeshauptstadt München gleicht den Trägern die entgangenen Gebühren aus.

Gebühren Tabelle für Krippenkinder in München ab 1.9.2019

Abschaffung von Spiel- und Materialgeld

Um die Eltern weiter zu entlasten, wird das Spiel- und Materialgeld ebenfalls ab dem 1. September 2019 für alle Träger, die nach der Münchner Förderformel gefördert werden und Eltern-Kind-Initiativen im „EKI-Plus“ abgeschafft. Verpflegungsgeld (Entgelt für Essen und Trinken) kann weiterhin in allen Altersgruppen erhoben werden.

Vereinfachung der Geschwisterermäßigung

Bisher konnten Familien von der sogenannten Geschwisterkindermäßigung nur profitieren, wenn weitere Kinder ebenfalls eine städtische oder nichtstädtische Kindertageseinrichtung besuchen. Neu ist, dass ab 1. September auch Familien mit älteren Kindern, die z.B. schon auf weiterführenden Schulen oder in Ausbildung sind, die Geschwisterermäßigung erhalten. Unabhängig vom Alter der Kinder ist der Kindergeldnachweis künftig ausreichend.

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