Ausgangsbeschränkungen in Bayern
Freinacht und 1. Mai: Was ist erlaubt? Was ist verboten?
Stand 29.04.20 - 20:50 Uhr
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Darf ich meiner Liebsten einen Maibaum (Liebesmai) stellen? Darf ich mit meinen Freunden "in den Mai" feiern? Darf ich am 1. Mai einen Ausflug mit meiner Familie machen? Auch für die Freinacht und die Maifeierlichkeiten gelten dieses Jahr etwas andere Regeln.

Foto: Shutterstock
Ist die Freinacht ein triftiger Grund, das Haus zu verlassen?
In der Nacht vom 30. April auf den 1. Mai, wird in Bayern traditionell die sogenannte Freinacht gefeiert. Dann ziehen normalerweise vor allem Jugendliche in Gruppen durch die Nacht und stellen allerlei Schabernack an. Doch in diesem Jahr ist aufgrund von Corona alles anders…
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Darf ich mit meinen Freunden "in den Mai" feiern?
Nein, die Polizei betont, dass die Freinacht-Aktivitäten definitiv kein triftiger Grund sind, um die eigene Wohnung zu verlassen. Die Regelungen der Ausgangsbeschränkung gelten auch dann. Mit verschärften Kontrollen der Polizei musst du in dieser besonderen Nacht auf jedem Fall rechnen.
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Darf ich meiner Liebsten einen Maibaum stellen?
Ja, für Liebesmaien gibt es eine Ausnahme. Auch dieses Jahr darf man die kleinen geschmückten Birkenbäume vor dem Haus der oder des Angebeteten aufstellen. Allerdings auch hier nur alleine, mit Personen des eigenen Hausstandes oder einer weiteren haushaltsfremden Person und der Mindestabstand von 1,5 Metern sollte eingehalten werden.
Darf ich am 1. Mai einen Ausflug mit meiner Familie machen?
Ja, erlaubt sind Sport und Bewegung – auch Spaziergänge – an der frischen Luft. Diese sollten auf die unmittelbare nähere Umgebung beschränkt bleiben. Von einem Ausflug in eine andere Stadt oder ein anderes Bundesland, um einen Spaziergang zu machen oder Sport zu treiben wird dringend abgeraten.
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Darf der Maibaum im Ort aufgestellt werden?
Ja, allerdings gibt es auch hier Auflagen zu beachten. Der Maibaum darf nur mit einem Kran und ohne Publikum aufgestellt werden. Gruppenbildung rund um den Baum sind auch hier verboten. Also das Schmücken oder die Nachtwache müssen ausfallen. Viele Gemeinden stellen deshalb in diesem Jahr keinen Maibaum auf.
Darf ich am 1. Mai demonstrieren gehen?
Nein, Demonstrationen sind noch bis zum 04. Mai verboten. Danach werden sie für maximal 50 Teilnehmer und mit 1,5 Meter Mindestabstand wieder erlaubt.
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Vom Besuch von älteren und kranken Menschen wird weiterhin abgeraten. Brauchen diese allerdings Unterstützung, ist das ein triftiger Grund, die eigene Wohnung zu verlassen.
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