Hinweis der MVG
FFP2-Maskenpflicht: Kulanzwoche endet am Sonntag
Stand 22.01.21 - 12:13 Uhr
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Seit dem 18. Januar müssen im ÖPNV in Bayern verpflichtend FFP2 Masken getragen werden. Nun endet die einwöchige Kulanzwoche. Mehr Infos hier.

Foto: Shutterstock
Ab Montag werden bei Verstößen Bußgelder fällig
Seit vergangenem Montag, 18. Januar, müssen Fahrgäste im Öffentlichen Nahverkehr in Bayern eine FFP2-Maske oder eine Maske mit vergleichbarer Schutzwirkung tragen. In der ersten Woche wurden Fahrgäste, die noch die bisher vorgeschriebene Mund-Nasen-Bedeckung etwa in Form eine Community-Maske trugen, nur darauf angesprochen und gebeten, künftig nur noch mit FFP2-Maske zu fahren.
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Ab dem kommenden Montag, 25. Januar, werden durch die Ordnungsbehörden auch Bußgelder verhängt, wenn die Bedeckung nicht den aktuellen Vorschriften entspricht. Fahrgäste, die ohne FFP2-Maske angetroffen werden, müssen das Fahrzeug bzw. den Bahnhof verlassen.
Für diese Personen gilt die FFP2-Maskenpflicht nicht
Diese Pflicht gilt für alle Fahrgäste ab 15 Jahren. Für Kinder zwischen 6 und 14 bleibt es bei der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (keine FFP2-Maske). Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht befreit.
+++ Alle Infos rund um die FFP2-Maskenpflicht findest du hier. +++
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