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Ab September

29-Euro-Ticket in Bayern: Ab wann und für wen gilt es?

Stand 28.08.23 - 11:03 Uhr

Ab September 2023 können Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende das 29-Euro-Ticket kaufen. Alle Infos zum Ticket findest du hier.

29-Euro-Ticket in Bayern: Ab wann und für wen gilt es?
© Foto: shutterstock | Firn

Alle Fragen und Antworten zum 29-Euro-Ticket

Die Landesregierung Bayerns hat die Einführung eines 29-Euro-Tickets beschlossen, das speziell für Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende gilt. Ab dem 1. September 2023 sollen diese Gruppen die Möglichkeit haben, das vergünstigte Ticket zu erwerben und von diversen Mobilitätsvorteilen zu profitieren.

Das 29-Euro-Ticket zielt darauf ab, jungen Menschen, die sich in Ausbildung, Studium oder freiwilligem Dienst engagieren, eine kostengünstige Option für den öffentlichen Nahverkehr zu bieten. Hier sind die wichtigen Informationen im Überblick:

Wer ist berechtigt, das 29-Euro-Ticket zu kaufen?

Ab dem 1. September 2023 können Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende in Bayern das 29-Euro-Ticket erwerben. Dies betrifft Personen, deren Hauptwohnsitz, Schulort, Studienort oder Dienstort sich in Bayern befindet. Konkret sind folgende Gruppen anspruchsberechtigt:

Auszubildende:

  • Personen mit einem Berufsausbildungsvertrag, inklusive Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Jugendsozialarbeit in Jugendwerkstätten als Vorbereitung auf eine Ausbildung
  • Schülerinnen und Schüler von Berufsschulen oder Berufsfachschulen
  • Schülerinnen und Schüler bzw. Studierende an Fachakademien
  • Schülerinnen und Schüler des Staatsinstituts für die Ausbildung von Fachlehrern und des Staatsinstituts für die Ausbildung von Förderlehrern
  • Auszubildende an Fachschulen
  • Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter der Qualifikationsebene I und II während ihrer Ausbildungszeit

Studierende:

  • Studierende an Hochschulen
  • Studierende an anderen Bildungseinrichtungen
  • Studierende an Fachakademien
  • Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter der Qualifikationsebene III während ihrer Ausbildungszeit sowie vergleichbare Studierende, die eine Qualifikation für eine Fachlaufbahn außerhalb eines Beamtenverhältnisses erwerben

Freiwilligendienstleistende:

  • Bundesfreiwilligendienstleistende
  • Freiwilligendienstleistende (Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr usw.)

Wann und wie kann man das 29-Euro-Ticket erwerben?

Das 29-Euro-Ticket wird für Auszubildende und Freiwilligendienstleistende ab dem 1. September 2023 verfügbar sein, während Studierende das Ticket ab dem Wintersemester 2023/2024 nutzen können. Das Ticket kann deutschlandweit in Bussen und Bahnen des öffentlichen Regional- und Nahverkehrs genutzt werden, jedoch nicht im Fernverkehr oder in der ersten Klasse.

Das 29-Euro-Ticket soll nicht das bestehende Semesterticket an Hochschulen ersetzen, sondern als Zusatzoption angeboten werden. Die Kosten für das 29-Euro-Ticket werden in die Gesamtkosten des Semestertickets integriert, wodurch eine monatliche Gebühr von 29 Euro oder 174 Euro pro Semester entsteht.

Um das Ticket zu erwerben, müssen berechtigte Personen ihre Bestellung mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Gültigkeitsbeginn auf der Website www.bahnland-bayern.de abgeben. Erforderlich sind zudem Nachweise der Bildungseinrichtung für Auszubildende und Nachweise des Dienstleistungsträgers für Freiwilligendienstleistende. Die Bestellung kann bei den angegebenen Verkaufspartnern eingereicht werden.

Mit dem 29-Euro-Ticket haben junge Menschen in Bayern die Möglichkeit, kostengünstig und flexibel den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen und gleichzeitig von ihren Bildungs- oder Freiwilligendiensten zu profitieren.

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