Finanzamt
Achtung, Verkäufer: Ebay-Daten gehen jetzt ans Finanzamt
Stand 01.02.24 - 11:10 Uhr
Wer in Zukunft mehr als 30 Sachen online verkauft oder mehr als 2000 Euro damit einnimmt, sollte sich darauf einstellen, dass seine Daten dem Finanzamt übermittelt werden. Wir erklären dir, wieso.
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Das ändert sich jetzt bei Ebay und Co.
Vor allem während der Corona-Zeit haben viele ihre Dachböden und Keller ausgemistet und alles bei Ebay, Momox, Vinted und Co verkauft. Ab sofort melden die Plattformen die Verkäufe dem Finanzamt.
- Anzeige -Warum werden die Daten ans Finanzamt weitergegeben?
Dahinter steckt das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) der Bundesregierung. Viele Personen nutzen diese Plattformen nämlich, um große Einkünfte zu erzielen – und diese Einnahmen werden nicht ans Finanzamt weitergegeben. Jetzt gibt es ein neues Gesetz, das mehr Transparenz schaffen soll. Die Plattformen sind also ab sofort dazu verpflichtet, die Daten, wer wie viel verkauft hat, an das Finanzamt weiterzugeben.
Müssen jetzt Steuern nachgezahlt werden?
Private Verkäufe müssen in der Regel nicht versteuert werden. Vor allem dann nicht, wenn der Gewinn bei unter 600 Euro pro Jahr liegt. Wenn eine Plattform nur Informationen über ein Produkt anbietet, aber das Produkt nicht darüber verkauft wird, greift das Gesetz auch nicht.
Erst ab 30 Verkäufen oder ab einem Wert von 2000 Euro werden die Daten von der Plattform weiter ans Finanzamt gegeben.
Welche Plattformen sind noch betroffen?
Neben Ebay, Vinted, Momox und Amazon Marketplace ist auch Airbnb betroffen. Das Gesetz greift also auch bei Dienstleistungen. Ab einem bestimmten Umsatz oder nach 30 Transaktionen muss Airbnb die Daten weitergeben.
Was muss ich als Verkäufer jetzt wissen?
Wenn du selbst viel verkaufst, solltest du alles genau dokumentieren inklusive Kauf- und Verkaufsbelege, falls das Finanzamt Nachfragen hat. Wenn du beispielsweise einen Hausstand auflöst und sehr viel auf einmal verkaufen möchtest, solltest du ein Gewerbe anmelden und mit der Steuererklärung die Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) einreichen, zumindest dann, wenn die Einkünfte den Wert von 2000 Euro deutlich übersteigen.
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