Preisangabenverordnung
Neue Preisangaben bei MediaMarkt und Saturn: Was du wissen musst
Stand 17.02.23 - 11:24 Uhr
Seit dem 28. Mai 2022 müssen Händler bei einer Rabattaktion den niedrigsten Verkaufspreis der vergangenen 30 Tage angeben. Bei MediaMarkt und Saturn ist das jetzt der Fall. Mehr dazu hier.
©shutterstock
Neuer Niedrigstpreis bei Saturn und MediaMarkt
Seit letztem Jahr gibt es den neuen §11 PAngV. Von ihm sollen vor allem Verbraucher profitieren. Allgemein soll er mehr Transparenz schaffen. Die Angabe eines vorherigen Verkaufs- oder Gesamtpreises ist da drin geregelt.
Doch was bedeutet das? Seit dem 28. Mai 2022 muss der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage bei der Angabe einer Preisermäßigung angezeigt werden.
- Anzeige -Rabatt – Vergleichspreis der letzten 30 Tage
Damit du dir das Ganze besser vorstellen kannst, hier mal ein Beispiel:
Ein Produkt kostete laut unverbindlicher Preisempfehlung (UVP) des Herstellers 100 €. Der übliche Preis im Handel beträgt 75 €, so auch bei Händler X. Dieser Händler bietet das Produkt nun für 50 € an und wirbt mit einem Rabatt von 50 %. Seit 28 Mai 2022 ist das jedoch nicht mehr uneingeschränkt möglich: Die Angabe des Rabatts muss sich auf den vorhergegangenen Verkaufspreis in den vergangenen 30 Tagen beziehen. Die Ersparnis würde also eher 33,3 % als 50 % betragen.
Diese Regelung betrifft sowohl rabattierte Angebote im Handel vor Ort, als auch im Onlinehandel. Vielleicht ist es dir schon aufgefallen, aber auch im MediaMarkt und bei Saturn gilt der neue Tiefpreis, auch LOP genannt.
Anbringen des Grundpreises
Der Grundpreis muss so angebracht werden, dass er „unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar“ für den Verbraucher zu finden ist. Gesamt- und Grundpreis müssen daher auf einen Blick wahrnehmbar sein.
MediaMarkt und Saturn haben jetzt seit kurzem diesen Preis an ihre Schilder gebracht.
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