Bundesliga
Deutsche Fußballliga scheitert mit Beschwerde gegen Polizeigebühren
Stand 14.01.25 - 12:30 Uhr
Seit Jahren wehrt sich die DFL dagegen, dass die Stadt Bremen von ihr Gebühren für den zusätzlichen Polizeiaufwand bei sogenannten Hochrisikospielen erhebt. Karlsruhe bestätigt nun das Bremer Modell.
©Uli Deck/dpa
Was kommt jetzt auf die Vereine zu?
Karlsruhe (dpa) – Die Deutsche Fußball Liga (DFL) ist im Streit um eine Beteiligung der Dachorganisation an den Polizeikosten für Hochrisikospiele am Bundesverfassungsgericht gescheitert. Ihre Verfassungsbeschwerde gegen eine entsprechende Regelung aus Bremen blieb ohne Erfolg, wie der Erste Senat in Karlsruhe verkündete. (Az. 1 BvR 548/22).
- Anzeige -Die angegriffene Norm sei mit dem Grundgesetz vereinbar, erklärte Gerichtspräsident Stephan Harbarth in der Urteilsverkündung. Ziel der Regelung sei es, die Kosten auf denjenigen zu verlagern, der sie zurechenbar veranlasst habe und bei dem die Gewinne anfallen. Das sei ein verfassungsrechtlich legitimes Ziel.
Als Hochrisikospiele werden Partien bezeichnet, bei denen besonders mit Auseinandersetzungen zwischen den Fanlagern gerechnet wird. Im Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetz ist seit 2014 festgehalten, dass die Stadt bei gewinnorientierten, erfahrungsgemäß gewaltgeneigten Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Personen Gebühren für polizeiliche Mehrkosten erheben kann.
Den ersten Gebührenbescheid bekam die DFL im Jahr 2015 – damals zu einer Bundesliga-Partie zwischen dem SV Werder Bremen und dem Hamburger SV. Rund 400.000 Euro stellte der Stadtstaat Bremen der DFL für die Polizeikosten in Rechnung. Weitere Bescheide folgten.
Finanzielle Folgen für die Vereine
Die DFL hielt diese Regelung für verfassungswidrig und damit nichtig – und zog vor Gericht. Nach Ansicht der Dachorganisation für die 1. und 2. Bundesliga fehlte es an einer abgrenzbaren, ihr zurechenbaren Leistung der Stadt Bremen. Die sei aber verfassungsrechtliche Voraussetzung für eine rechtmäßige Gebührenerhebung. Außerdem seien einzelne Störer für den erforderlichen Polizeieinsatz verantwortlich – und nicht die Organisatoren.
Mit dem umstrittenen Thema hatten sich in den vergangenen Jahren schon mehrere Gerichte befasst. Allein in der ersten Instanz hatte die Klage der DFL Erfolg – das Verwaltungsgericht Bremen erklärte die Gebührenerhebung 2017 für rechtswidrig, unter anderem weil die Berechnungsmethode zu unbestimmt sei.
Ein Jahr später wurde das Urteil aber vom Oberverwaltungsgericht Bremen aufgehoben, das die Gebührenforderung wiederum für rechtens hielt. 2019 wurde diese Entscheidung vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigt.
In Bremen ging es nach Angaben der Stadt um Gebühren in Höhe von mehr als drei Millionen Euro, die der DFL bislang in Rechnung gestellt wurden. Ob andere Bundesländer dem Beispiel der Hansestadt folgen werden, wird sich erst noch zeigen. Sollte sich das Bremer Modell nach der Entscheidung der obersten deutschen Richterinnen und Richter auch in den anderen Bundesländern durchsetzen, kämen auf die Profivereine erhebliche finanzielle Mehrbelastungen zu.
Einheitliches Vorgehen eine Option für Bayern
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) will nach dem Polizeikosten-Urteil und vor Konsequenzen das Gespräch mit den Profifußball-Vereinen im Freistaat suchen. «Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Polizeikosten bei Hochrisikospielen werden wir nun genau analysieren und erst dann über Konsequenzen entscheiden», sagte Herrmann auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.
«Einige Länder plädieren für ein bundeseinheitliches Verfahren. Auch das müssen wir in Erwägung ziehen. Wir werden die bayerischen Vereine der Bundesliga, 2. Bundesliga und 3. Liga zu einem Gespräch über die Konsequenzen des Urteils einladen», kündigte der Politiker an.
Bleib immer bestens informiert!
Mit unserem kostenlosen 95.5 Charivari-Newsletter verpasst du keine Highlights mehr. Von Top-Konzerten über exklusive Gewinnspiele bis hin zu Einblicken in Larissa Lannert live - wir liefern dir wöchentlich alles Wichtige direkt in dein Postfach.
Mehr Beiträge und Themen
Wegen vieler Baustellen ändern sich in München ab 3. August zahlreiche Bus- und Tramlinien.
Wiesn 2026: KI-Kameras, neue Wege und mehr Kontrolle sollen Überfüllung verhindern.
Im August 2026 starten neue Regeln für Familien, Bahnkunden, KI, Solaranlagen und Verpackungen.
Freie Fahrt, freie Schifffahrt, freier Bergspaß: Bayern belohnt Einser
Die Stadt München verlängert ihre Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Wassernutzung nicht. Auch die Wasser-Sparanordnung der Stadtwerke München läuft aus. Entspannung gibt es aber nur teilweise - denn die Lage beim Grundwasser bleibt weiter angespannt.
Waldbrände in Südeuropa sorgen für Unsicherheit: Das müssen Urlauber jetzt zu ihren Rechten wissen.
Vom Naturbad in München bis zum Wellenbad im Umland: Diese Freibäder in und um München sorgen für Abkühlung, Badevergnügen und echtes Sommerfeeling.
Donna Maria startet im September und bohrt für die 2. Stammstrecke drei Kilometer unter München.
Zum Augustbeginn drohen lange Staus: Der ADAC warnt vor einem besonders vollen Ferienwochenende.
Das Voting zum Jugendwort des Jahres 2026 hat begonnen. Zehn Begriffe sind noch im Rennen.
DESK
100 Tage im Amt: Krause setzt erste Akzente, doch Wohnen, Verkehr und Geldsorgen drücken weiter.
Urteil in München: Nach dem Auto-Anschlag auf eine Verdi-Demo erhält der Täter die Höchststrafe.
Am Starnberger See fallen wegen Niedrigwasser vier Haltestellen aus. Fahrgäste müssen ihre Touren neu planen.
Bayern steht ein sehr heißer Dienstag bevor. Danach steigt das Risiko für Gewitter und Waldbrände.
34-Jähriger stirbt nach Festnahme in München. LKA und Staatsanwaltschaft ermitteln.
Im Englischen Garten half die Feuerwehr München einem Mann mit schwerer Atemnot nach einem Insektenstich.
In Münchens Freibädern wartet in den Sommerferien ein kostenloses Mitmachprogramm auf Kinder und Jugendliche.













