Coronavirus in Bayern
Zoos, Gartenmärkte und Autokinos: Diese Lockerungen gibt es jetzt in Bayern
Stand 28.04.21 - 14:25 Uhr
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In Bayern bleibt es weiterhin beim strikteren Corona-Grenzwert für Schulöffnungen - der Freistaat verfährt also strenger als in der Bundes-Notbremse vorgesehen. Aber es gibt auch Lockerungen.
Foto: dpa
Kabinett beschließt leichte Lockerungen für Bayern
Am Dienstag, den 27. April, hat das Bayerische Kabinett erneut über die Corona-Maßnahmen im Freistaat beraten.
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«Es gibt keinen Anlass, auf einer langen Zielgeraden nachzulassen», sagte Ministerpräsident Markus Söder am Dienstag nach der Kabinettssitzung in München. Besonders die hohe Inzidenz von über 300 bei Teenagern sei besorgniserregend, sagte Söder.
Das Impfen bleibe die Perspektive für den Weg aus der Pandemie. Die Impfgeschwindigkeit habe sich durch das Hinzuziehen der Hausärzte erheblich erhöht. Vor diesem Hintergrund hat die Staatsregierung nun einige leichte Lockerungen beschlossen.
Diese Lockerungen gelten ab 28. April in Bayern:
- Gartenmärkte, Blumenfachgeschäfte und Buchhandlungen dürfen inzidenzunabhängig öffnen.
- Autokinos werden mit Hygienekonzept inzidenzunabhängig zugelassen.
- Ladengeschäfte mit körperfreien Dienstleistungen dürfen inzidenzunabhängig öffnen.
- Die Außenbereiche von Zoos und botanischer Gärten dürfen auch oberhalb einer 7-Tage-Inzidenz von 100 öffnen: mit Schutz- und Hygienekonzepte, höchstens 24 Stunden alter Test für alle Besucher ab 6 Jahren, FFP2-Maskenpflicht und Kontaktdaten.
- Sport: Oberhalb einer 7-Tage-Inzidenz von 100 ist Kindern unter 14 Jahren die Ausübung von Sport in Form von kontaktloser Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern gestattet.
- Die Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften ist auch weiterhin zulässig, wenn sie Kinder aus dem eigenen und höchstens einem weiteren Hausstand umfasst.
- Vollständig geimpfte Personen werden negativ getesteten Personen gleichgestellt.
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Bayern bleibt strengen Regeln für Schulen und der Ausgangsperre
In Bayern bleibt es weiterhin beim strikteren Corona-Grenzwert für Distanzunterricht an Schulen – der Freistaat verfährt also strenger als in der Bundes-Notbremse vorgesehen. Damit ist auch weiterhin in Regionen mit 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern innerhalb einer Woche oder mehr, lediglich Distanzunterricht erlaubt – Abschlussklassen und Viertklässler ausgenommen.
Genauso bleibt es bei der in Bayern strikteren Auslegung der nächtlichen Ausgangsbeschränkung in Corona-Hotspots. Die Bundes-Notbremse sieht eigentlich vor, dass Personen in Hotspots ab einer 100er-Inzidenz nach 22.00 Uhr bis Mitternacht noch alleine vor die Tür dürfen, etwa um zu joggen. Dies bleibt in Bayern verboten.
Mit Material der dpa
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