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Fragen und Antworten

Testpflicht beim Terminshopping

Stand 12.04.21 - 16:03 Uhr

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Ab sofort gilt in Bayern in Regionen mit einer Inzidenz von über 100 eine Testspflicht beim Terminshopping. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten dazu für dich im Überblick.

Testpflicht beim Terminshopping

Foto: Shutterstock

Click & Meet in Bayern nur mit negativem Testergebnis

In Bayern gelten ab dem 12. April 2021 verschärfte Corona-Regeln beim Einkaufen. Inzidenzunabhängig dürfen laut der bayerischen Infektionsschutzverordnung künftig nur noch Geschäfte des täglichen Bedarfs öffnen – wie Lebensmittelhandel, Drogerien und Apotheken. 

Andere Geschäfte wie Blumenläden, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte und Buchhandlungen sollen künftig wie sonstige Geschäfte des Einzelhandels behandelt werden. Sie sind damit nur unter den Bedingungen zulässig, die für den übrigen Einzelhandel gelten.

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Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 50 wird der Einzelhandel unter Geltung der allgemeinen Schutz- und Hygienekonzepte geöffnet.

Bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 sind künftig nur Terminshopping-Angebote („Click & Meet“ mit vorheriger Terminvereinbarung) zulässig.

Bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 200 sind Terminshopping-Angebote („Click & Meet“) ebenfalls zulässig. Dabei ist künftig allerdings zusätzlich die Vorlage eines aktuellen negativen Tests Pflicht.

Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 200 bleibt ist wiederum nur die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften („Click and Collect“) erlaubt, hierfür wird dann kein Test benötigt.

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Wie laufen die Schnelltests beim Terminshopping ab?

Grundsätzlich gilt: für alle Läden, die inzidenzunabhängig geöffnet sind (also Läden des täglichen Bedarfs), braucht es keinen Corona-Test. Für alle anderen hingegen schon. Bei den Tests gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Einzelhändler können Schnelltests vor ihrem Geschäft oder in geeigneten Räumen anbieten. Oder Kundinnen und Kunden lassen sich zuvor bei einer Teststelle testen und bringen den Nachweis mit. Eine weitere Möglichkeit sind Selbsttests vor oder in dem Laden "unter Aufsicht des Betreibers".

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Wie läuft der Schnelltest an einer Teststelle ab?

Eine Übersicht mit zahlreichen kostenlosen Testmöglichkeiten findest du unter diesem Link. An den Teststellen bekommen negativ getestete Personen einen Nachweis mit Datumsangabe, der dann zum Eintritt zum gebuchten Zeitraum den Betreiber vorzulegen ist. Ein PCR-Test darf höchstens 48 Stunden, ein POC-Antigentest höchstens 24 Stunden vor Betreten des Ladens vorgenommen worden sein.

Wie laufen Schnelltests in den Läden ab?

Geschäfte können selbst (oder in Kooperation mit einem privaten Dienstleister) Schnelltests zum Beispiel vor dem Geschäft oder in geeigneten Räumen anbieten. Die Schnelltests müssen von medizinischen Fachkräften oder geschultem Personal vorgenommen werden. Läden müssen dafür vom Öffentlichen Gesundheitsdienst beauftragt sein. Die Tests stehen dann aber allen Bürgerinnen und Bürgern offen, unabhängig davon, ob sie das jeweilige Geschäft besuchen wollen oder nicht. Der negative Testnachweis gilt für höchstens 24 Stunden.

Kann ich mich vor dem Shoppen auch selbst testen?

Unter „Aufsicht“ des Betreibers (Vier-Augen-Prinzip) kann auch ein sogenannter Selbsttest durchgeführt werden. Ob die zur Verfügung gestellt werden oder Kunden diese selbst mitbringen, müssten die Einzelhändler selbst festlegen. Ein Test der bereits zuhause durchgeführt wird, ist nicht gültig.

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