Coronavirus in Deutschland
Omikron-Gipfel: Diese Maßnahmen haben Bund und Länder beschlossen
Stand 04.01.22 - 09:21 Uhr
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Bund und Länder wollen Deutschland gegen Omikron wappnen: Dazu haben sich die Ministerpräsidenten der Länder am Nachmittag mit Kanzler Scholz getroffen.

© Foto: shutterstock
Das gilt ab 28. Dezember in Deutschland
Berlin (dpa/95.5 charivari) – Es droht eine fünfte Coronawelle. Das hat Bundeskanzler Scholz nach Beratungen mit den Ländern gesagt. Ab dem 28. Dezember – also in einer Woche – gelten also weitere Maßnahmen.
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Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte und Genesene
Zur Eindämmung der Corona-Virusvariante Omikron kommen spätestens ab dem 28. Dezember Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte und Genesene. Dann sind private Zusammenkünfte für sie nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt, wie Bund und Länder am Dienstag beschlossen haben. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind davon ausgenommen.
Großveranstaltungen bald wieder ohne Zuschauer
Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie dürfen überregionale Großveranstaltungen spätestens ab dem 28. Dezember nur noch ohne Zuschauer stattfinden. Das haben Bund und Länder am Dienstag in ihrer Schaltkonferenz beschlossen.
- Anzeige -Das ändert sich für Bayern
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat die Bund-Länder-Beschlüsse zur Corona-Eindämmung verteidigt – insbesondere die neuen Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte, die nach Weihnachten gelten sollen. Es gebe keinen «Weihnachts-Lockdown», betonte Söder nach den Bund-Länder-Beratungen in München, fügte aber hinzu: «Weihnachts-Vorsicht macht sicherlich Sinn.»
Spätestens ab 28. Dezember soll generell eine Obergrenze von zehn Personen für Privattreffen gelten. Dies muss auch in Bayern noch in die Corona-Verordnung des Landes eingefügt werden. Söder hatte angekündigt, dass dies im Umlaufverfahren geschehen soll.
- Anzeige -Nächste Bund-Länder-Runde am 7. Januar
Zur Empfehlung des Robert Koch-Instituts (RKI), das sich aufgrund der aktuellen Corona-Lage in Deutschland für «maximale Kontaktbeschränkungen» aussprach, sagte Söder, dies sei nach Darstellung des Bundes so nicht abstimmungsfähig gewesen. Bei allen Maßnahmen müssten immer zwei Prinzipien gelten, erklärte er: Vorsicht und auch Verhältnismäßigkeit. Es müsse ja auch alles vor Gericht bestehen.
Wichtig sei die Einschätzung der Lage – und die sei aktuell noch mit vielen Fragezeichen versehen gewesen, sowohl vom Vorsitzenden des Expertenrats der Bundesregierung als auch von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Die Datenlage werde bis zur nächsten Bund-Länder-Schalte am 7. Januar sicher besser sein.
Zudem wären viele der Maßnahmen, die das RKI vorgeschlagen habe, auf Basis der aktuellen Rechtslage gar nicht umsetzbar. Dazu müsse erst die epidemische Lage von nationaler Tragweite wieder eingeführt werden, sagte Söder. Die Vorschläge blieben aber «in der Diskussion». «Und man wird dann eben sehen, wie weit die Entwicklung kommt.» Man hoffe sehr, dass es keine solche Entwicklung wie in anderen Ländern gebe.
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