Coronavirus in Deutschland
Nach Vorstoß des RKI: Gericht hält Verkürzung des Genesenenstatus für verfassungswidrig
Stand 04.02.22 - 15:42 Uhr
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Anfang des Jahres hatte das RKI erklärt, dass der Genesenenstatus nur noch 90 Tage gültig ist – als Alleingänger in Europa. Ein Gericht hat diesen Vorstoß nun als rechtswidrig eingestuft.
©shutterstock
Genesenenstatus: Zeitspanne von 90 Tagen nicht wissenschaftlich fundiert
Osnabrück (dpa-AFX) – Das Verwaltungsgericht in Osnabrück hat die umstrittene Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage durch das Robert Koch-Institut (RKI) für verfassungswidrig erklärt. In dem am Freitag veröffentlichten Beschluss wird der Landkreis Osnabrück dazu verpflichtet, dem Kläger einen sechs Monate umfassenden Genesenennachweis auszustellen, teilte eine Gerichtssprecherin am Freitag mit.
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Der Beschluss ist allerdings noch nicht rechtskräftig und hat auch keine allgemeine Gültigkeit, sondern gilt nur für den Antragssteller, hieß es.
Seit Mitte Januar gilt der Genesenenstatus nur noch für eine Zeitspanne von 90 Tagen nach einem positiven PCR-Test. Die Begründung ist laut RKI, dass Ungeimpfte bei Omikron nach einer Infektion weniger und kürzer Schutz vor einer erneuten Infektion haben.
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Fehlende Rechtsgrundlage für Verkürzung
Aus Sicht des Osnabrücker Gerichts hat der Genesenenstatus und damit seine Dauer aber eine hohe Bedeutung für die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger, hieß es. Dass die Dauer durch einen Hinweis auf der Internetseite des RKI auf aktuell 90 Tage beschränkt wurde, verstößt nach Ansicht der Osnabrücker Richter gegen Verfassungsrecht. Es fehle an einer Rechtsgrundlage, diese Entscheidung an das RKI zu delegieren.
Die Richter bemängelten weiter, dass der Verweis auf eine sich ständig ändernde Internetseite des RKI intransparent und unbestimmt sei. Außerdem fehle es an einer wissenschaftlich fundierten Grundlage für die Verkürzung des Genesenenstatus.
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