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Coronavirus in Bayern

Kleine Lockerung bei Corona-Testpflicht in Kitas: Das gilt jetzt in Bayern

Stand 16.03.21 - 14:11 Uhr

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Wegen der Ausbreitung der neuen Virus-Varianten und wegen der steigenden Inzidenzen, hat das bayerische Familienminsterium die Corona-Bestimmungen für die Kitas verschäft. Jetzt wird aber eine Regel wieder gelockert.

Kleine Lockerung bei Corona-Testpflicht in Kitas: Das gilt jetzt in Bayern

© Foto: shutterstock

Bei leichten Erkältungssymptomen doch kein negativer Corona-Test erforderlich

Seit dem 15. März gilt der neue Rahmenhygieneplan für die Kindertagesbetreuung in Bayern. Durch vermehrte Testungen sollen Infektionsketten frühzeitig aufgedeckt und damit die weitere Ausbreitung von Corona-Viren verhindert werden.

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Bayerns Familienministerin Carolina Trautner betont: „Damit schaffen wir noch mehr Sicherheit in der Kindertagesbetreuung sowohl für die Kinder und deren Familien als auch für die Beschäftigten. Unser wichtigstes Ziel bleibt, das Angebot der Kindertagesbetreuung verlässlich aufrecht zu erhalten. Denn Kinder haben ein Recht auf Bildung und Eltern müssen ihrer Berufstätigkeit nachgehen können. Durch die zunehmende Ausbreitung der Virus-Mutation und der damit verbundenen steigenden Inzidenzen haben wir aber eine neue Situation, die uns Sorge bereitet.“

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Eine Lockerung gibt es jetzt aber

Die Ministerin stellt klar, dass nach einer überstandenen leichten Erkältung der Besuch auch ohne Testung wieder möglich ist.

„Kranke Kinder gehören nicht in die Einrichtungen. Aber natürlich wollen wir auch weiterhin die Interessen der Eltern und Kinder auf einen Besuch der Kita und den Infektionsschutz möglichst unter einen Hut bringen. Deshalb können Kinder trotz leichter Erkältungssymptome die Einrichtung besuchen, aber eben nur nachdem durch einen Test eine Corona-Infektion ausgeschlossen wurde. Wenn die Kinder jedoch nur leicht erkältet waren und wieder gesund sind, ist der Wiederbesuch auch ohne Test möglich.“

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Kranke Kinder brauchen aber weiterhin einen negativen Test

Kranke Kinder in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Hals- oder Ohrenschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen nicht in die Kindertageseinrichtung.

Sie dürfen erst in die Einrichtung zurück, wenn sie wieder bei gutem Allgemeinzustand sind und ein negatives Testergebnis vorlegen können.

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