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Coronavirus in Bayern

Inzidenz zu hoch: In zwei Landkreisen müssen die Geschäfte auf «Click& Meet» umstellen

Stand 11.03.21 - 11:56 Uhr

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Wo gelten welche Regeln? Welche Geschäfte haben geöffnet? Hier gibt's alle 7-Tage-Inzidenzen für München Stadt und Land im Überblick.

Inzidenz zu hoch: In zwei Landkreisen müssen die Geschäfte auf «Click& Meet» umstellen

© Foto: shutterstock

Wo gilt was in München Stadt und Land?

Die aktuellen Corona-Regeln sind an die vom RKI ermittelte 7-Tage-Inzidenz gebunden. Die jeweiligen Grenzwerte sind dabei eine 7-Tage-Inzidenz von über 35, über 50 oder über 100.


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Diese Einstufung gilt solange, bis der betreffende Grenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten (oder nicht mehr überschritten) wird. Die dann maßgeblichen Regelungen treten anschließend ab dem zweiten Tag nach der dreimaligen Über-/Unterschreitung in Kraft.

Diese Landkreisen haben die Grenzwerte überschritten

Weil der Landkreis Erding (57,2) und der Landkreis München ( 57,4) heute (11.03.) am dritten Tag in Folge über dem Grenzwert von 50 liegen, hat dies Konsequenzen für die Geschäfte und Freizeitaktivitäten.

Ab Samstag stellen die Geschäfte dort auf «Click& Meet», also Shopping mit Termin um. Außerdem ist  kontaktfreier Außensport dann nur noch mit 5 Personen aus zwei Haushalten möglich.


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Das gilt aktuell für die Stadt München

Für München hat das bayerische Gesundheitsministerium diese Inzidenzeinstufung auf „50 – 100“ festgelegt. Aktuell liegt die 7-Tage-Inzidenz für München laut RKI bei 55,4.

Bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100

  • ist zusätzlich die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum zulässig. Die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden darf nicht höher sein als ein Kunde je 40 m² der Verkaufsfläche. Der Betreiber hat die Kontaktdaten der Kunden zu erheben.

Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist – wie zum Beispiel Massagepraxen, Tattoo-Studios oder ähnliche Betriebe – sind untersagt.

Dienstleistungen der Friseure sowie im hygienisch oder pflegerisch erforderlichen Umfang die nichtmedizinische Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege dürfen angeboten werden. Das Personal muss eine medizinische Gesichtsmaske tragen und der Kundenzutritt durch vorherige Terminreservierung gesteuert sein. 

Märkte sind bis auf den Verkauf von Lebensmitteln, Pflanzen und Blumen untersagt.

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Was gilt wo? Das sind die Inzidenzwerte in München Stadt und Land

Die aktuellen  7-Tage-Inzidenz Stand (11.03., 06.00 Uhr)

7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100

  • Stadt München 56,9
  • Landkreis München 61,3
  • Landkreis Fürstenfeldbruck  61,6
  • Landkreis Weilheim Schongau 68,6
  • Landkreis Rosenheim 77,3
  • Landkreis Miesbach 66,0
  • Landkreis Ebersberg 53,6
  • Landkreis Freising 72,2
  • Landkreis Landshut 61,3
  • Landkreis Dachau 60,7
  • Landkreis Erding 57,9

7-Tage-Inzidenz unter 50 

  • Landkreis Starnberg 44,6
  • Landkreis Landsberg am Lech 40,7
  • Landkreis Garmisch-Partenkirchen: 49,8

7-Tage-Inzidenz unter 35

  • Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen 28,1

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