Coronavirus in Deutschland
Gutscheine statt Geld: Das musst du bei Tickets für Konzerte & Co. jetzt wissen
Stand 15.05.20 - 17:44 Uhr
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Gesetzesänderung: Wenn eine Veranstaltung wegen Corona abgesagt werden muss, dürfen nun auch Gutscheine statt Geld erstattet werden. Damit sollen Veranstalter vor dem finanziellen Ruin gerettet werden. Alle Fragen und Antworten hier:
© Foto: shutterstock
Das gilt jetzt für gekaufte Tickets
Bisher haben Kunden für durch Corona ausgefallene Veranstaltungen wie Konzerte oder Filmaufführungen das Geld vom Veranstalter zurück bekommen. Nun dürfen Veranstalter die Ticket-Besitzer statt mit Geld auch mit einem Gutschein ausbezahlen. Das hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen.
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Die neue Regelung soll die Veranstalter vor Finanznöten durch massenhafte Rückzahlungen und somit vor der Insolvenz bewahren. Die Verbraucherzentrale kritisiert die Entscheidung allerdings.
Für welche Veranstaltungen gilt die Gutschein-Regelung?
Die neue Regelung gilt für Tickets von Veranstaltungen wie Konzerte, Festivals, Theatervorstellungen, Filmvorführungen, Vorträge, Lesungen und Sportwettkämpfe.
Ausgenommen sind lediglich solche Veranstaltungen, die im beruflichen Kontext erfolgen, wie Fortbildungen und Seminare, oder sich vorrangig an ein Fachpublikum wenden, wie etwa Fachmessen und Kongresse.
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Gilt die Regelung auch für Fitnessstudios, Dauerkarten und Veranstaltungen mit mehreren Terminen?
Ja, von dem Gesetz sind ausdrücklich auch solche Veranstaltungen oder Abonnements umfasst, die an mehreren Terminen stattfinden, wie etwa Musik-, Sprach- oder Sportkurse. Das schließt ausdrücklich auch laufende Verträge mit Fitnessstudios ein, soweit Beiträge bereits im Voraus bezahlt wurden.
Die Regelung gilt außerdem für Monats-, Saison- oder Jahreskarten sowie für "Dauerkarten" von Sportvereinen.
- Anzeige -Wie lange sind die Gutscheine gültig?
Die Gutscheine, die man für sein Ticket bekommt, bleiben bis zum 31. Dezember 2021 gültig und können für eine Ersatzveranstaltung oder eine andere Veranstaltung eingelöst werden.
Der Wert der Gutscheine muss den ursprünglichen Wert des Eintrittspreises plus eventueller Vorverkaufsgebühren haben. Die Regelung soll auch für Tickets gelten, die vor dem 08. März gekauft wurden.
- Anzeige -Habe ich kein Recht, dass ich das Geld sofort zurückgezahlt bekomme?
Kunden für die ein Gutschein wegen persönlicher Lebensverhältnisse unzumutbar ist, können auch eine sofortige Auszahlung verlangen (Härtefälle). Dies ist zum Beispiel denkbar, wenn du nachweisen kannst, dass du ohne Auszahlung des Gutscheinwerts aktuell nicht in der Lage bist, existentiell wichtige Lebenshaltungskosten wie Miete oder Energierechnungen zu begleichen.
Außerdem muss der Veranstalter das Geld ausbezahlen, wenn der Gutschein nicht bis zum 31. Dezember 2021 eingelöst wird.
Noch mehr Infos zu dem Thema findest du bei der Verbraucherzentrale>>>.
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