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FFP2-Maskenpflicht: Neue Details zu Bußgeld, Kindern und finanzieller Förderung
In Bayern sind künftig FFP2-Masken in Bussen, Bahnen und Geschäften Pflicht. Nun regelt die Staatsregierung die Details - und reagiert auf einige Kritik.
© Foto: shutterstock
FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV und im Einzelhandel ab 18. Januar
München (dpa/lby) - Das bayerische Kabinett hat die FFP2-Maskenpflicht am Dienstag beschlossen. Ab kommenden Montag,18. Januar, sind damit einfache Community-Masken, aber auch einfacher medizinischer Mund-Nasen-Schutz, in Bussen, Bahnen und Geschäften im Freistaat verboten.
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Ziel ist nach Worten Söders ein noch höherer Schutz vor einer Ausbreitung des Coronavirus. Gängiger Mund-Nasen-Schutz kann Experten zufolge andere Menschen schützen, FFP2-Masken schützen - richtig benutzt - auch den Träger selbst.
Söder: FFP2-Maskenpflicht gilt erst ab 15 Jahre
Die FFP2-Maskenpflicht in Bussen, Bahnen und Geschäften in Bayern wird erst für Jugendliche ab 15 Jahren gelten. Kinder bis einschließlich 14 Jahre bleiben ausgenommen. Das kündigte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Mittwoch in München an.
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Gibt es ein Bußgeld bei Verstößen gegen die FFP2-Maskenpflicht?
In der ersten Woche sollen noch keine Sanktionen und Bußgelder verhängt werden, sagte Söder - er sprach von einer «Kulanzwoche».
Die Kontrollen sollen wie bisher auch vom Handel und den Verkehrsgesellschaften selbst aber auch der Polizei vorgenommen werden.
Bayern gibt 2,5 Millionen FFP2-Masken an Bedürftige aus
Bayern stellt 2,5 Millionen FFP2-Schutzmasken für Bedürftige kostenlos zur Verfügung. Damit will die Staatsregierung Härten abfedern, wenn vom kommenden Montag (18. Januar) an eine FFP2-Maskenpflicht im gesamten öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen gilt. Sie reagiert damit auf vielfältige Forderungen von Sozialverbänden und der Opposition.
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