Coronavirus in Deutschland
Entscheidung: Lohnfortzahlung für Eltern wird verlängert
Stand 20.05.20 - 15:44 Uhr
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Um Eltern während der Corona-Pandemie noch mehr zu unterstützen, wird die Entschädigung für Lohnausfälle verlängert. Das hat das Kabinett heute beschlossen. Für wen die Verlängerung gilt und wie viel Geld es jetzt gibt, findest du hier.
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Bis zu 20 Wochen Lohnersatz in der Corona-Krise
Für viele Eltern ist die aktuelle Lage eine große Bewährungsprobe: Kitas- und Schulen waren oder sind noch aufgrund der Corona-Maßnahmen lange Zeit geschlossen, es gab höchstens eine Notbetreuung. Nur schrittweise können die Einschränkungen gelockert werden.
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Um die Eltern noch stärker zu unterstützen, wird der Anspruch auf Lohnfortzahlung nun verlängert, wenn Mütter und Väter ihre Kinder zuhause betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten gehen können. Die Dauer der Lohnfortzahlung wird von sechs auf bis zu zehn Wochen für jeden Sorgeberechtigten ausgeweitet.
Künftig besteht damit insgesamt ein Anspruch auf bis zu 20 Wochen Entgeltfortzahlung – jeweils 10 Wochen für Mütter und 10 Wochen für Väter. Für Alleinerziehende wird der Anspruch ebenfalls auf maximal 20 Wochen verlängert. Der Maximalzeitraum von 10 beziehungsweise 20 Wochen muss nicht an einem Stück in Anspruch genommen werden, sondern kann über mehrere Monate verteilt werden.
[MD_Portal_Script ScriptID="9217250" location="leftALone"]Corona-Krise: Mehr finanzielle Sicherheit für Familien
"Die Regelung zur weiteren Entschädigung von Eltern, die wegen der noch fehlenden Betreuung für ihre unter 12-jährigen Kinder nicht arbeiten gehen können, bringt für viele Familien mehr finanzielle Sicherheit", sagte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey. Damit erreiche die Bundesregierung auch für Familien in dieser krisenbedingten Sondersituation eine gute existenzielle Absicherung.
Die bestehende Regelung im Infektionsschutzgesetz soll dafür geändert werden. Das sieht eine vom Kabinett beschlossene Formulierungshilfe für den Gesetzentwurf vor.
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Voraussetzung für eine Entschädigung ist, dass Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, behindert oder auf Hilfe angewiesen sind, mangels anderer zumutbarer Betreuungsmöglichkeit von den Eltern selbst betreut werden. Ersetzt werden 67 Prozent des Verdienstausfalls, maximal 2016 Euro monatlich. Die Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber, der bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen kann.
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