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Ab Montag, 27. April

Corona: Diese Hygieneregeln gelten im Münchner Nahverkehr

Stand 24.04.20 - 14:51 Uhr

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Ab dem 27.4. gelten im Münchner Nahverkehr verschärfte Hygieneregeln. Alle Infos rund um Maskenpflicht und Co bei MVV und MVG hier im Überblick.

Corona: Diese Hygieneregeln gelten im Münchner Nahverkehr

Foto: pixabay

Maskenpflicht auch an Bahnhöfen und Haltestellen

Die bayernweit ab 27.4.2020 geltende Maskenpflicht sorgt auch im Öffentlichen Nahverkehr in München für Änderungen. Bei MVV und MVG gelten ab Montag verstärkte Hygienevorschriften. Alle Fahrgäste im ÖPNV müssen in den Fahrzeugen, in den Bahnhöfen, aber auch in den Reise- und Kundencentern sowie auf den Bahnsteigen und an überdachten Haltestellen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Wer keine Schutzmaske hat, kann auch eine selbstgenähte Stoffmaske oder ein Tuch bzw. einen Schal verwenden.

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Die Fahrzeugtüren werden mit einem Masken-Symbol gekennzeichnet. Fahrgäste ohne Mund-Nasen-Bedeckung werden angesprochen und auf die Tragepflicht hingewiesen. Die Polizei überwacht die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder – einen Überblick dazu gibt es hier.

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Abstandsregeln gelten weiterhin

Die Ein- und Ausstiegstüren bei U-Bahnen, S-Bahnen, Trams und Bussen öffnen sich außerdem weiterhin automatisch, wo immer es möglich ist. Wichtig: Die neuen Hygienevorschriften ersetzen natürlich nicht das Gebot, in den Verkehrsmitteln auf möglichst großen Sicherheitsabstand zu achten. Die Kundinnen und Kunden werden daher gebeten, weiterhin Abstand zu anderen Fahrgästen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der MVG und MVV zu halten, alle Türen zum Ein- und Ausstieg zu nutzen, nach Möglichkeit außerhalb der Hauptverkehrszeit zu fahren und unnötige Fahrten zu vermeiden.

Fahrzeugführer nicht zum Maske-Tragen verpflichet

Die MVG weist vorsorglich darauf hin, dass die Fahrerinnen und Fahrer von U-Bahn, Tram und Bus nicht verpflichtet sind, im Fahrerstand der Fahrzeuge eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Durch ihren Arbeitsplatz in den Kabinen der Züge sowie die Sperrung der ersten Bustür kommen sie nicht in Kontakt mit Fahrgästen. Abstand und Infektionsschutz sind gewährleistet. Wo die Fahrerkabinen nicht ohnehin bereits abgetrennt sind, sollen Plexiglasscheiben oder Folien für Schutz sorgen.

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Meldestelle für überfüllte Verkehrsmittel eingerichtet

Um Pendler, Schüler und andere Reisende noch besser zu schützen, hat das Verkehrsministerium eine Meldestelle für volle Züge und Busse eingerichtet. Unter der Nummer 089 / 2192 – 3020 sowie per E-Mail unter enge-im-nahverkehr@stmb.bayern.de können Fahrgäste Hinweise auf überfüllte Verkehrsmittel abgeben. Die Meldungen werden anschließend direkt an die jeweiligen Verkehrsunternehmen beziehungsweise Verkehrsverbünde weitergeleitet.

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Hinweise zum Fahrplan in München

Die MVG fährt nach wie vor nahezu das vollständige Fahrplanprogramm, damit die Fahrgäste Platz haben, und damit wo immer möglich Abstand halten können. Ab Montag, 27. April 2020 entspricht der Leistungsumfang zwischen 95 und 98 Prozent des regulären Angebots. Geplant ist, dass die U3 in den Hauptverkehrszeiten wieder durchgängig im regulären 5-Minuten-Takt fährt. Züge der Tramlinie 29 verstärken, zunächst in den Hauptverkehrszeiten, die Linien 18 und 19 zwischen Willibaldplatz und Sendlinger Tor. Weiterhin gilt:

U-Bahn: Die U4 fährt wie bisher im 10-Minuten-Takt, aber mit verlängerten Zügen. Die Verstärkerlinie U7 verkehrt weiter verkürzt im Abschnitt zwischen Sendlinger Tor und Rotkreuzplatz. Die Samstagslinie U8 (zum Olympiazentrum) pausiert.

Bus: Es entfallen einzelne Fahrten für Schülerinnen und Schüler, die an Unterrichtstagen zusätzlich zum normalen Fahrplan durchgeführt werden.

S-Bahn: Die Münchner S-Bahn plant bis zum 18.5. die Rückkehr zum Regelbetrieb. Auf den Außenästen des S-Bahnnetzes sollen fünfzig Regionalbusse zur Verstärkung der Schülerbeförderung unterwegs sein.

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