Ministerpräsidentenkonferenz am Dienstag
Bund und Länder wollen Maßnahmen für Corona-Herbst festlegen
Aktualisiert 11.08.2021 - 13:51 Uhr
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Die Kanzlerin berät am Dienstag mit den Länderchefs über die weitere Corona-Pandemie-Strategie. Werden Corona-Tests kostenpflichtig? Wie geht es beim Impfen weiter? Das steht in der Beschlussvorlage.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Markus Söder (CSU), Ministerpräsident von Bayern und CSU-Vorsitzender. Foto: Kay Nietfeld/dpa
Das steht in der Beschlussvorlage
Berlin (dpa) – Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder wollen am Dienstag (10.08.2021) den Corona-Kurs für den Herbst klären – mit Nachjustierungen beim Impfen und Testen und Vorgaben für mögliche weitere Beschränkungen. Erklärtes Ziel: eine neue große Welle und einen erneuten Lockdown abzuwenden. Jetzt wurde die Beschlussvorlage für die Beratungen veröffentlicht:
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Es zeichnete sich ab, dass auch eine wichtige rechtliche Basis wohl bestehen bleiben soll. Einstimmig sprachen sich die Gesundheitsminister der Länder noch am Montag dafür aus, dass der Bundestag die vorerst bis 11. September festgestellte «epidemische Lage von nationaler Tragweite» erneut verlängert.
Das Parlament hatte dies zuletzt am 11. Juni bestätigt – ohne erneutes Votum würde die Sonderlage nach drei Monaten auslaufen. Sie gibt dem Bund das Recht, direkt Verordnungen etwa zu Tests und Impfungen zu erlassen. Auch Maßnahmen wie Maskenpflicht oder Kontaktbeschränkungen, die die Länder festlegen können, beziehen sich laut Infektionsschutzgesetz auf die Feststellung dieser «epidemischen Lage».
Keine kostenlosen Corona-Tests mehr
Schon vorab auf breite Zustimmung trafen Vorschläge, das Angebot kostenloser Schnelltests für alle im Herbst auslaufen zu lassen – durchaus auch als Extra-Anstoß für mehr Impfungen, die ja gratis sind. Das Bundesgesundheitsministerium hatte den Schritt für Mitte Oktober vorgeschlagen – der genaue Termin war vorerst noch offen. Gratis dürften Schnelltests dann nur noch für Menschen sein, die nicht geimpft werden können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt wie für Schwangere oder Unter-18-Jährige.
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Keine großen Diskussionen zeichneten sich dazu ab, den Basis-Schutz mit Abstand, Hygiene und Maskenpflicht in bestimmten Bereichen bestehen zu lassen: in Bussen und Bahnen oder Geschäften. Neu geregelt werden könnten einheitliche Vorgaben, die «3G-Regel» für den Zugang zu bestimmten Einrichtungen zu verankern: also, dass nur hinein oder teilnehmen kann, wer geimpft, genesen oder frisch negativ getestet ist.
Im Gespräch war dies unter anderem für Kliniken und Pflegeheime, Sport und Veranstaltungen drinnen, Innengastronomie, körpernahe Dienstleistungen wie Friseure und Beherbergungen. Strittig war zuletzt, ob für manches auch «2G» gelten solle: Zutritt nur für Geimpfte und Genesene, was private Anbieter ohnehin machen können.
Neue Indikatoren neben der Inzidenz
Neben der Sieben-Tage-Inzidenz, die nur die Zahl der Neuansteckungen pro Einwohner widerspiegelt, will die Bundesregierung nun auch weitere Indikatoren in die Pandemiebewertung einbeziehen. Dazu gehört die Impfquote und die Zahl der schweren Krankheitsverläufe sowie die resultierende Belastung des Gesundheitswesens, heißt es im Beschlussentwurf.
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