Coronavirus in Bayern
Bayern beschließt spezielle Hotspot-Strategie
Stand 26.11.20 - 14:42 Uhr
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Nach dem Bund-Länder-Beschluss zur Verlängerung des Teil-Lockdowns hat Ministerpräsident Markus Söder mit seinem Kabinett über die Corona-Regeln in Bayern beraten. Die Ergebnisse hier im Überblick.

Foto: Bayerische Staatsregierung
Diese Corona-Regeln gelten im Dezember in Bayern
Nach der Bund-Länder-Vereinbarung vom Mittwochabend hat das bayerische Kabinett die Verlängerung des Teil-Lockdowns und der strengen Kontaktbeschränkungen für den Freistaat beschlossen. In Bayern bleiben somit alle Bereiche, die derzeit geschlossen sind, weiterhin bis Ende Dezember zu.
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Außerdem hat der Freistaat eine spezielle Corona-Hotspot-Strategie festgelegt. Derzeit gibt es rund 27 Hotspots mit Inzidenzen von über 200 in Bayern. Für die entsprechenden Regionen gelten künftig folgende Maßnahmen:
Klassenteilungen ab Klasse 8 für Corona-Hotspots
In bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Corona-Inzidenz von mehr als 200 müssen Schulklassen ab Klassenstufe acht künftig in der Regel geteilt werden, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Es soll dann auf Wechsel- oder Hybridunterricht umgestellt werden. Ausnahmen sind Abschlussklassen und Förderschulen.
Weitere Schließungen und Alkoholverkaufsverbote
Zudem müssen künftig in den Hotspot-Regionen mit Inzidenzen von 200 und mehr Musik- und Fahrschulen schließen. Märkte und Wochenmärkte müssen dann ebenfalls schließen, ausgenommen ist nur der Lebensmittelverkauf. Zudem soll ein ganztägiges Alkoholverbot auf bestimmten öffentlichen Plätzen gelten.
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Wintersportler und andere Tagestouristen, die auch nur kurz in ein Risikogebiet im Ausland reisen, sollen in Bayern künftig verpflichtend in Quarantäne müssen. Eine Ausnahmeregelung für Aufenthalte unter 24 Stunden soll nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe gelten, insbesondere Arbeit, Schule, Arztbesuche, familiäre Angelegenheiten und Geschäfte des täglichen Bedarfs.
Strenge Kontaktbeschränkungen für Bayern
Für private Kontakte gilt künftig dieselbe Regel wie in der Bund-Länder-Vereinbarung: "Private Zusammenkünfte" werden auf den eigenen und einen weiteren Haushalt begrenzt, jedoch in jedem Fall auf maximal fünf Personen, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen. Bislang gilt in Bayern eine Beschränkung auf zwei Haushalte mit maximal zehn Personen, aber inklusive Kinder.
Dafür aber sollen Familien und enge Freunde wenigstens zusammen Weihnachten feiern können. Vom 23. Dezember an bis "längstens" 1. Januar sollen Treffen "im engsten Familien- und Freundeskreis" möglich sein, bis maximal zehn Personen insgesamt, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen.
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