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Coronavirus in Bayern

Ausgangssperre, Schulen und Einzelhandel: So setzt Bayern den Lockdown um

Stand 14.12.20 - 13:46 Uhr

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Das bayerische Kabinett hat über den bevorstehenden Lockdown beraten und die neuen Corona-Regeln bekannt gegeben. Hier der Überblick.

Ausgangssperre, Schulen und Einzelhandel: So setzt Bayern den Lockdown um

Corona-Regeln  in Bayern ab Mittwoch 16. Dezember

München (dpa/lby) – Das Kabinett hat den Lockdown ab Mittwoch mit Geschäfts-, Schul- und Kitaschließungen formal beschlossen. «Wir fahren runter», sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nach der Kabinettssitzung am Montag in München.

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Das Enddatum ließ er ausdrücklich offen. Zunächst gelte zwar alles bis 10. Januar. Söder sagte aber: «Ob der 10. Januar das Enddatum ist, kann keiner versprechen, das wird sehr von uns allen abhängen.» Er glaube persönlich aber nicht, «dass am 10. Januar alles vorbei ist»

Das gilt ab Mittwoch, 16. Dezember in Bayern 

Ausgangsbeschränkung tagsüber und nächtliche Ausgangssperre:

Die Wohnung darf tagsüber nur aus einem triftigen Grund verlassen werden. Dazu gilt auch frische Luft schnappen, Sport, einkaufen gehen oder einen anderen Haushalt besuchen.

Außerdem gilt in ganz Bayern gilt von 21 Uhr bis 05 Uhr früh eine nächtliche Ausgangssperre. Auch an Weihnachten und Silvester.

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Einzelhandel und Dienstleistungsbetriebe wird geschlossen:

Der Einzelhandel muss von Mittwoch 16.Dezember bis mindestens 10. Januar schließen.

Offen bleiben: Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf, Großhandel. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich.

Ebenfalls geschlossen werden Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie beispielsweise Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche.

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Schulen und Kitas werden geschlossen:

Die Schulen und Kitas werden vom 16.  Dezember bis mindestens 10. Januar in Bayern komplett geschlossen. Eine Notbetreuung wird eingerichtet, auch Distanzunterricht ist möglich. Zusätzlicher Urlaub für Eltern wird diese Woche noch mit dem Bund besprochen. Ob die Schule am 10. Januar wieder startet, ist noch nicht beschlossen und wird später entschieden.

Das gilt für Private Treffen

Die Regeln bleiben wie bisher. Für Private Treffen mit Freunden, Verwandten und Bekannten gilt weiterhin: der eigene und ein weiterer Haushalt, jedoch auf maximal 5 Personen beschränkt. 

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Private Treffen an Weihnachten

Vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember 2020 darf man sich mit 4, über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen aus dem engsten Familienkreis, also Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen treffen, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen bedeutet.

Für nicht verwandte Personen gilt weiterhin maximal 5 Personen aus maximal zwei Haushalten. Kinder unter 14 zählen in allen Fällen nicht mit. Allerdings gilt auch an Weihnachten die bayernweite Ausgangssperre ab 21 Uhr.

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Was gilt an Silvester?

Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems.

Auch an Silvester und Neujahr gilt die bayernweite Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr.

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